Die EU-Kommission hat am Mittwoch formal ihr umstrittenes Telekom-Paket beschlossen. Die Roaming-Gebühren sollen innerhalb der EU bis 2016 komplett verschwinden. Das "Problem" Netzneutralität wurde in den Augen einiger EU-Abgeordneter jedoch nicht zufriedenstellend gelöst – wogegen sich Kommissarin Kroes jedoch wehrt. [...]
Das Maßnahmen-Paket sieht ein Verbot des „Passiv-Roamings“ bei angenommenen Handy-Anrufen im EU-Ausland ab Juli 2014 vor. Bei aktiven Anrufen können die Betreiber entweder EU-weit geltende Tarife anbieten oder ihren Kunden erlauben, sich für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden, ohne eine neue SIM-Karte kaufen zu müssen.
Auch Auslandsaufschläge sowohl vom Festnetz als auch im Mobilfunk vom Heimatland des Konsumenten bei Anrufen in ein anderes EU-Land müssen nach dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission entfallen. Mobilfunkanrufe dürfen ab Mitte 2014 nicht mehr als 19 Cent Euro pro Minute (ohne MwSt.) kosten. Bis 2016 sollen die Roaming-Gebühren de facto verschwinden.
Der Vorschlag, der erst von den 28 EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen werden muss, enthält keine zusätzlichen Vorgaben für Daten-Internet. Nach einer bereits 2012 beschlossenen Roaming-Verordnung müssen die Tarife ab 1. Juli 2014 EU-weit noch weiter sinken. So gilt dann eine Höchstgrenze von 19 Cent für aktive Anrufe, 5 Cent für empfangene Telefongespräche, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte im Daten-Roaming. Derzeit gelten für abgehende Anrufe maximal 24 Cent, für eingehende bis zu 7 Cent, für SMS 8 Cent und für 1 Megabite 45 Cent als Obergrenze.
Mit ihrem Gesetzespaket will die EU-Kommission zudem das Blockieren und Drosseln von Internetinhalten verbieten, unabhängig von den vereinbarten Kosten oder Geschwindigkeiten. Die Betreiber dürfen trotz dieser festgeschriebenen „Netzneutralität“ aber weiterhin datenintensive Spezialdienste anbieten, etwa für hochauflösende Video- oder Cloud-Anwendungen. Die EU-Kommission betont, dass dadurch die Internetgeschwindigkeiten andere Dienste nicht eingeschränkt werden dürften. Sollten vertragliche Zusagen nicht eingehalten werden, könnten die Verbraucher ihren Vertrag beenden.
Diese Bestimmungen gehen einigen EU-Abgeordneten nicht weit genug. „Vorstöße wie die der Deutschen Telekom, mit bestimmten Diensten eine bevorzugte Durchleitung auf Kosten der anderen Internetanbieter und -nutzer zu vereinbaren, wären durch diese Verordnung ausdrücklich erlaubt“, kritisierte der deutsche EU-Abgeordnete Albrecht. Auch der SPÖ-Europaabgeordnete Weidenholzer warnte vor einer „Überholspur im Internet“.
Auch der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser zeigt sich über den Vorschlag verärgert: „Der Verordnungsentwurf der Kommission entspricht in keiner Weise dem Prinzip der Netzneutralität. Die vorgeschlagenen Regeln führen unweigerlich zu einem Zwei-Klassen-Internet. So soll etwa erlaubt werden, dass die Internet-Provider mit den Inhalte-Anbietern Premium-Dienste aushandeln, die dann für zahlungswillige Kunden schneller zur Verfügung stehen. Damit droht die Innovationskraft des Netzes verloren zu gehen, denn Startups können sich nicht gegen die finanzstarken Inhalte-Anbieter durchsetzen und werden keine gleich schnelle Datenübertragung anbieten können.“
Auch beim Thema blockieren, drosseln und diskriminieren von Inhalten lässt die EU-Kommission Ehrenhauser zufolge eine ganze Reihe von Ausnahmen zu. „Es ist ein weiterer trauriger Höhepunkt, dass die EU-Kommission durch die Hintertüre Netzsperren einführen möchte. Nach ihrem Vorschlag sollen Inhalte durch Provider blockiert und gesperrt werden können ‚um schwere Verbrechen abzuwehren oder zu verhindern.‘ Eine genaue Definition von schweren Verbrechen fehlt jedoch, der Interpretationsspielraum ist enorm und könnte bis auf Urheberrechtsverletzungen ausgedehnt werden.“
Das EU-Parlament hat sich bisher in zwei Resolutionen für Netzneutralität ausgesprochen. „Es liegt nun am EU-Parlament in den kommenden Monaten für eine klare Definition von Netzneutralität zu kämpfen und diese umzusetzen. Wir müssen nun den Scherbenhaufen von Kommissarin Kroes aufkehren, Wort halten und die Netzneutralität gesetzlich verankern“, gibt sich Ehrenhauser kämpferisch.
KROES VERTEIDIGT PLÄNE
Im Laufe des Donnerstags hat sich EU-Kommissarin Kroes dann zu Wort gemeldet und ihre Reformpläne zur Abschaffung der Roaming-Gebühren und zur Netzneutralität im Internet verteidigt. Die Telekom-Reform sei nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern liege im strategischen Interesse Europas, sagte sie. Abgesehen vom jüngsten US-Ausspähskandal sollte Europa grundsätzlich nicht von Providern von außen abhängen.
Ihre Pläne seien daher auch „eine Chance für ein sicheres europäisches Cloud-Computing“. Investitionen in die Infrastruktur sollten durch eine einzige Genehmigung für die Tätigkeit in allen 28 EU-Staaten erleichtert werden. „Entweder sind wir alle verbunden oder gar nicht“, so Kroes. Es gebe keinen Grund, den Telekom-Sektor vom EU-Binnenmarkt auszunehmen. Ihre Reform gebe den Betreibern auch die Möglichkeit, neue und modernere Geschäftsmodelle zu entwickeln. Europa brauche mehr hochqualitative Netzwerke. Zugleich sei ihr Vorschlag „pragmatisch und realistisch“, es gehe nicht um mehr Kompetenzen für Brüssel.
Die wichtigste Neuerung in ihrem Vorschlag sei das Recht auf ein offenes Internet. Mit dieser „Netzneutralität“ werde Blockieren und Verlangsamen von Internet-Inhalten abgeschafft. Kroes sagte, diese Praxis sei derzeit weitverbreitet. „200 Mio. Europäer sind betroffen.“
Die niederländische EU-Kommissarin wies Kritik von EU-Abgeordneten und Konsumentenschützern zurück, dass ihr Vorschlag zur „Netzneutralität“ zu viel Unklarheiten lasse und zu einem „Zwei-Klassen-Internet“ führen könnte. Zwar dürften die Provider schnellere Dienste anbieten, etwa für hochauflösendes Video oder Videokonferenzen, aber dadurch dürften andere Internet-Benutzer nicht benachteiligt werden. Die Verbraucher hätten auch das Recht, ihre Übertragungsgeschwindigkeit zu prüfen.
„Für mich gibt es da kein Schlupfloch“, versicherte Kroes. Der Verordnungsentwurf spreche „absolut eine klare Sprache“. Zum ersten Mal gebe es eine Garantie für ein offenes Internet. (apa/rnf)
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