Der österreichische Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen begrüßt den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Netzneutralität. [...]
Wobei die Kammer den Begriff Netzneutralität weiträumig definiert – demnach müssen zwar alle Nutzer einen offenen Zugang zum Internet haben, es müsse den Internetanbietern aber schon möglich sein, auch Dienste gesondert anzubieten.
„Die Kommission hat Augenmaß bewiesen, indem sie einerseits die Netzneutralität sicherstellt und andererseits den Providern die Möglichkeit lässt, marktgerechte Services anzubieten“, so die Kammer. „Mit einem Zwei-Klassen-Internet hat das nichts zu tun“, betonte Fachverbands-Obmann Günther Singer am Montag in einer Aussendung.
Netzneutralität im klassischen Sinn bedeutet, dass alle Datenpakete im Netz gleich, sprich neutral, behandelt werden. Unabhängig davon, ob der Nutzer einen günstigen oder hochpreisigen Anschluss hat. (apa)
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