Seit 15 Jahren gibt es eine gemeinsame Top-Level-Domain für die Europäische Union. Über drei Millionen Domain-Adressen wurden seitdem registriert. 81.000 von ihnen sind jetzt vorläufig gesperrt - und könnten demnächst für Interessenten verfügbar werden. [...]
Es hatte alles so hoffnungsfroh angefangen: 2003, 14 Jahre nach dem Start des World Wide Web, gab das EU-Parlament das finale Go für eine länderspezifische Top Level Domain für die Europäische Union, seit 2005 konnten .eu-Domains registriert werden. Auch wenn sich die Hoffnungen auf einen gewaltigen Run auf die Europa-Adresse nicht erfüllten: Mit aktuell knapp 3,6 Millionen registrierten Domains gehört .eu zu den erfolgreicheren Top-Level-Domains dieser Welt.
Kein Wohnsitz, keine Domain
Doch seit dem 1. Januar 2021 mussten zahlreiche Briten feststellen, dass ihre Websites nicht mehr aufrufbar sind oder ihre E-Mailboxen nicht mehr funktionieren. Grund dafür ist das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU. Damit entfällt für britische Internet-Nutzer, die eine .eu-Adresse registriert haben, eine wichtige Voraussetzung: ein Wohn- oder Firmensitz innerhalb der EU.
Nach einem Bericht des britischen Online-Magazins „The Register“ sind davon gegenwärtig rund 81.000 .eu-Adressen betroffen. Sie wurden automatisiert von der belgischen .eu-Registry EURid auf „Suspend“ gesetzt, das bedeutet, dass sie im Moment nicht konnektiert sind, sich ihr Status im Moment aber auch nicht ändern kann. Die Domains sind de facto „eingefroren“.
Damit fällt Großbritannien hinter den Status von Ländern zurück, die ebenfalls keine EU-Mitglieder sind, aber mit der EU ein Assoziationsabkommen haben, etwa Norwegen oder Liechtenstein.
Vorankündigung bereits 2019
Überraschend kam dieser Schritt nicht. Bereits Ende des Jahres 2019, als absehbar wurde, dass Großbritannien die EU verlassen würde, hatte EURid alle Inhaber von .eu-Domains auf die Notwendigkeit eines Sitzes in der EU hingewiesen. Gut 300.000 .eu-Domains waren damals auf britische Inhaber registriert.
Die Nutzung von britischen .eu-Domains über einen eventuellen Brexit hinaus war in den Austrittsverhandlungen immer wieder diskutiert worden. Zunächst hatte es geheißen, Briten würden ihre .eu-Domains bei einem Brexit in jedem Fall verlieren, dies wurde zwischenzeitlich aber wieder zurückgenommen.
Jetzt gewährt die Registry EURid den Inhabern der fraglichen Domains eine letzte Frist von drei Monaten, um ihre Angelegenheiten zu regeln: Personen mit einer ständigen Aufenthaltserlaubnis und einem Wohnsitz in der EU sollen ihre .eu-Domain behalten können, ebenso wie UK-Unternehmen mit einer Niederlassung in der EU.
Für alle anderen Briten, die über beides nicht verfügen, ihre .eu-Adresse aber dennoch behalten wollen, bietet sich ein Weg an, den die Schweiz bereits seit Einführung der Euro-Domain beschreitet: Schweizer, die eine .eu-Domain registrieren wollen, können dies über einen Treuhänder in der EU tun, der dann als Ansprechpartner für Fragen zur Domain fungiert. Sollten die britischen Inhaber der betroffenen Domains bis 31. März nicht reagiert haben, werden ihre Registrierungen automatisch gelöscht, die frei werdenden Adressen können dann von anderen Interessenten registriert werden.
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