Nach einem Verordnungsentwurf des Europaparlaments müssen Onlinehändler ihren Kunden – unabhängig von ihrem Standort – gleiche Preise bieten. [...]
Wer von einem Standort in der EU auf eine Website zugreift, der wird oftmals auf eine länderspezifische Seite mit anderen Preisen für Produkte und Dienstleistungen weitergeleitet. Dieses Treiben soll beim E-Commerce innerhalb der EU bald passé sein.
Das Europäische Parlament hat dieser Tage einen Verordungsentwurf verabschiedet, wonach Kunden nicht mehr auf andere Seiten weitergeleitet werden dürfen. So sollen dem grenzüberschreitenden Einkaufen im Internet weniger Steine in den Weg gelegt werden. Auch die Zahlungsmodalitäten oder standortunabhängige Dienste (wie z.B. Hosting) dürfen für Kunden aus anderen EU-Ländern als jenem des Dienstleisters nicht mehr mit Mehrkosten verbunden sein.
Auch der Nicht-Verkauf eines Produkts in ein nicht beliefertes EU-Land wird untersagt. Sollte der Verkäufer das Empfängerland nicht beliefern, muss es dem Kunden gestattet werden, das Produkt entweder selber abzuholen oder auf drittem Wege einen Versand zu arrangieren. Die neuen Regeln sollen bis Ende des Jahres in Kraft treten, wobei die formale Zustimmung des EU-Rats noch fehlt.
* Der Autor Florian Bodoky ist Redakteur von PCTIPP.
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