ISPA: Das geplante Gesetz eignet sich nicht zur Bekämpfung von Hass im Netz und senkt die Attraktivität des Digitalstandorts Österreichs. [...]
Im heutigen Ministerrat präsentierte die Regierung einen Gesetzesentwurf für eine Registrierungs- und Authentifizierungspflicht für sämtliche Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen. Dieser scheint nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, bestärkt dabei jedoch den kontroversiellen Gesetzgebungstrend der Regierung, im nationalen Alleingang überschießende Regulierung für das Internet zu fordern. Eine derartige Vorgehensweise widerspricht den Grundsätzen des gemeinsamen Binnenmarktes, bremst die Digitalisierung Österreichs und senkt damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts. „Eine derartige ‚Ausweispflicht‘ im Internet hat mit den Verhältnissen der physischen Welt nichts zu tun, wie von den Proponenten behauptet wird.
Schließlich muss ich mich nicht ausweisen, bevor ich mich offline zu einem Thema äußere“, kritisiert Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA.
Eingriff in die Grundrechte
Große Bedenken sieht die ISPA durch die Einschränkung der Anonymität im Internet in Bezug auf Datenschutz und Meinungsfreiheit.
Die ganz überwiegende Anzahl von Postings im Internet sind positiver Natur und haben das Internet zu dem gemacht, was es heute ist – zu einer Erfolgsgeschichte. Durch die Anonymität im Netz können Nutzerinnen und Nutzer auch schwierige Themen ansprechen, ohne von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt zu werden. Jedoch gibt es leider auch eine kleine Gruppe von Menschen, die das Internet zu illegalen Zwecken missbraucht. „Mit dieser Maßnahme stellt die Bundesregierung die Bevölkerung nun unter Generalverdacht. Denn diese Ausweispflicht stellt jedenfalls einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre dar und widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes.
Auch der Vorschlag, Daten zentral zu speichern, ist aufgrund des enormen Missbrauchspotentials klar abzulehnen“, zeigt sich Schubert besorgt. „Das Internet ist essenziell für unsere Demokratie. Ohne die Möglichkeit der Anonymität im Internet befürchten wir, dass sich die Menschen weniger offen zu kontroversiellen Themen wie beispielsweise Sexualität oder Politik äußern, und dass sie den Austausch in anonymen Selbsthilfegruppen unterlassen.“
Rechtsdurchsetzung im Internet ist jetzt schon möglich
Die Rechtsdurchsetzung im Internet funktioniert gut, denn auch jetzt schon werden Straftaten, die online begangen wurden, erfolgreich rechtlich geahndet. Die Staatsanwaltschaft kann im Anlassfall die Internetunternehmen auffordern, Daten der Userinnen und User herauszugeben. Dieser Gesetzesentwurf bringt dahingehend keine Verbesserung. „Wenn wirklich Interesse daran besteht, besser gegen Hass im Netz vorzugehen, wäre es ein Einfaches, bei bestimmten Delikten die Rolle der Staatsanwaltschaft zu erweitern. Diese könnte dann z. B. auch bei Beleidigungen im Internet Daten von den Betreibern verlangen“, erläutert Schubert. In Zukunft kann jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, auf einer Auskunft bestehen.
„Wir lehnen es ab, dass die Internetunternehmen zukünftig selbst entscheiden müssen, wem sie die Identität ihrer Nutzerinnen und Nutzer preisgeben sollen. Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Einbindung von Gerichten muss unbedingt hochgehalten werden“, betont Schubert.
Zweifelhafte Wirksamkeit der Maßnahme
Viele Hasspostings in den sozialen Medien werden jetzt schon unter Klarnamen veröffentlicht. „Das Problem ist hier eher ein mangelndes Unrechtbewusstsein als die Anonymität im Internet. Im Endeffekt bedeutet das, dass die angedachte Maßnahme die Verbreitung von Hasspostings nicht verhindern wird, sondern dass die Nutzerinnen und Nutzer, die sich bislang innerhalb des rechtlichen Rahmens an Diskussionen beteiligt haben, die Plattformen nicht mehr nutzen werden“, warnt Schubert.
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