Anfang 2019 soll eine Entscheidung bezüglich des Vorwurfs des missbräuchlichen Sammelns und Verwertens von Nutzerdaten verkündet werden. [...]
Das deutsche Bundeskartellamt steht kurz vor dem Abschluss seines Verfahrens gegen Facebook, bei dem es um den Vorwurf des missbräuchlichen Sammelns und Verwertens von Nutzerdaten geht. „Wir werden Anfang 2019 eine Entscheidung zu Facebook verkünden. Wir meinen, dass Facebook den relevanten Markt beherrscht“, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Das Verfahren dreht sich um die Frage, ob das Unternehmen den Kunden unangemessene Geschäftsbedingungen aufzwingt und durch die Art und Weise, wie Daten gesammelt und genutzt werden, seine Marktmacht zulasten der Kunden missbraucht.
„Facebook ist keine gemeinnützige Veranstaltung“, betonte Mundt. „Die Kunden zahlen mit ihren Daten, und sie zahlen mit Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen. Wenn die Daten der Nutzer nun stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten.“
In einer vorläufigen Einschätzung hatte das Kartellamt bereits vor gut einem Jahr moniert, dass das weltgrösste Online-Netzwerk in Deutschland „unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt“ und mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der Messengerdienst WhatsApp und die Videoplattform Instagram, aber auch Webseiten anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen zugreifen. Facebook widerspricht der Einschätzung, in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung zu haben.
Verfahren gegen Amazon
Auch gegen den Online-Händler Amazon leitete das Kartellamt vergangenes Jahr ein Verfahren ein, um dessen Geschäftsbedingungen und Verhalten gegenüber anderen Händlern zu überprüfen. „Wir prüfen, ob Amazon hier marktbeherrschend ist und der Marktplatz für die Händler unverzichtbar ist“, sagte Mundt der Zeitung. „Uns haben zahlreiche Beschwerden erreicht, die unterschiedliche Klauseln und Verhaltensweisen von Amazon betreffen, da geht es um Kündigungsrechte, die Sperrung von Händlern, Haftungsregeln, die Frage, welches Gericht im Konfliktfall zuständig wäre, und vieles mehr. Wir prüfen jetzt, ob hier Missbrauch von Marktmacht vorliegt.“
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