KI-generierte Bilder und Urheberrecht

Die Online-Bildagenturen Getty Images und Shutterstock untersagen ab sofort das Einstellen von Fotos, die von einem Algorithmus generiert wurden. Dieser Schritt wirft ein Schlaglicht auf rechtliche Fragen im Zusammenhang mit künstlich erzeugter Kreativität. [...]

Foto: GerdAltmann/Pixabay

Getty Images, eine der führenden Bildagenturen der Welt, untersagt Fotografen und Inhalte-Lieferanten ab sofort das Anbieten und Verkaufen von KI-generierten Bildern über ihre Stockfoto-Plattform. Das berichtet das US-Onlineportal „The Verge“ und bezieht sich dabei auf Aussagen von Getty-Images-CEO Craig Peters. Auch die Adobe-Tochter Shutterstock folgt diesem Schritt und verbannt in Zukunft KI-generierte Bilder aus dem Online-Portfolio.

Kleinere Agenturen gingen voran

Damit folgen erstmals zwei wichtige Player auf dem Stockfoto-Markt einem Trend, den kleinere, auf bestimmte Genres spezialisierte Bilddatenbanken bereits seit längerem setzen: KI-generierte Bilder nicht kommerziell nutzbar zu machen.

Getty-Chef Peters begründet „The Verge“ gegenüber seine Entscheidung gegen von Algorithmen berechnete Bilder mit möglichen Copyright-Problemen. Der Hintergrund: Tools wie DALL-E, Midjourney und Stable Diffusion erlauben es, Bilder zu erzeugen, die komplett künstlich sind, aber eben real aussehen.

Um solche Bilder zu erzeugen, müssen die Algorithmen zuvor trainiert werden: Sie analysieren haufenweise Bilder, entdecken Gesetzmäßigkeiten und Gemeinsamkeiten und sind dann in der Lage, selbst Bilder zu erzeugen, die ebenfalls diese Eigenheiten aufweisen. 

In anderen Bereichen gibt es dieses Prinzip schon lange: Computer können heute in Sekundenschnelle Musik erzeugen, die sich anhört, als sei sie von Mozart komponiert worden. Zum Training setzt man dabei eben alle Musik ein, die Mozart jemals komponiert hat.

Rechtslage unklar

Und was, wenn das Trainingsmaterial urheberrechtlich geschützt ist? In den USA würde eine solche Verwendung vermutlich unter die „Fair Use“-Regelung fallen, die den Umgang mit dem amerikanischen Copyright regelt. Ob dies in allen anderen Ländern dauerhaft ebenso sein wird, bezweifelt Peters – und zieht deshalb vorsichtshalber die Notbremse.

Kleinere, spezialisierte Bilddatenbanken, die den KI-Bann bereits umgesetzt haben, argumentieren auch mit Respekt vor dem Künstler. Denn wenn es möglich wird, den Stil eines Illustrators oder Fotografen zu kopieren und im Sekundentakt Bilder zu generieren, die so aussehen, als seien sie von ihm geschaffen, entwertet das die Arbeit des Künstlers ganz erheblich.

*Frank Kemper stieß 2001 zum Team der INTERNETWORLD und leitete von 2013 bis 2020 die Print-Ausgabe von INTERNET WORLD BUSINESS. Der Absolvent der Deutschen Journalistenschule in München blickt auf über 30 Jahre Redaktionserfahrung zurück und ist nahezu ebenso lang online.


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