Neue EU-Regulierungen für die digitalisierte Welt in 2018

Im kommenden Jahr treten in der EU im Bereich der digitalen Technologien neue Regeln und Vorschriften für Konsumenten in Kraft. Ein kleiner Überblick. [...]

Streaming-Abos können auch im EU-Ausland genutzt werden
Mitte Juni 2017 sind die Roaminggebühren in der EU gefallen. Passend dazu tritt ab April eine weitere konsumentenfreundliche Regelung in Kraft: Wer in Österreich oder einem anderen EU-Land kostenpflichtige Streamingdienste beispielsweise für Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bisher nur innerhalb Österreichs bzw. seines Wohnlandes abrufen. Das hat aber bald ein Ende: Ab April 2018 kann jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin seine bzw. ihre  abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen. Das lässt sich beispielsweise sehr gut anwenden bei Reisen, Urlaub oder während eines Auslandsstudienaufenthalts in einem EU-Land. Bezahldienste wie etwa Netflix, Spotify oder Amazon sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu keine Pflicht.
SEPA Instant-Payment: Endlich Überweisungen in Echtzeit
Wer kennt das nicht: Eine Zahlung wird getätigt, doch es vergehen ein bis mehrere Tag(e) bis der Empfänger das Geld auch auf seinem Konto hat? Damit soll künftig Schluss sein. Das Zauberwort heißt „SEPA-Instant Payments“ und steht für Echtzeit-Zahlungen (engl. instant payments) in Zentralbankgeld. Das Eurosystem sieht dies als wichtigen Schritt, um einer Fragmentierung im Massenzahlungsverkehr entgegenzuwirken. Wie heute die SEPA-Überweisung und -Lastschrift, sollen künftig auch SEPA Echtzeit-Zahlungen einheitlich und EU-weit funktionieren, egal in welchem EU-Land sich Auftraggeber und -empfänger befinden. Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone bekommen ihre Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben – und das auch sonn- und feiertags rund um die Uhr. Erste Banken bieten diesen Service bereits seit dem 21. November 2017 an. Der große Durchbruch soll im nächsten Jahr kommen. Es ist davon auszugehen, dass dann auch Echtzeitzahlungen sowohl von Privatperson zu Privatperson als auch im E-Commerce in den EU-Ländern möglich sind. Ebenso werden Bankkunden an Kassen von Geschäften oder Supermärkten in Echtzeit zahlen können, z.B. per Smartphone-App. Die Echtzeit-Zahlungen sollen damit ein Zahlverfahren ermöglichen, das überall dort einsetzbar ist, wo etwas bezahlt werden muss, und direkt mit dem jeweiligen Girokonto in Verbindung steht. 
Kreditkartengebühren beim Bezahlen fallen weg
Egal ob beim Online-Einkauf oder im Geschäft: Ab 2018 entfallen in der EU die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte. Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Jedoch können Banken für mit Kreditkarte im Ausland getätigte Bargeldabhebungen weiterhin Gebühren verlangen.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird wirksam
Die COMPUTERWELT hat bereits unzählige Male darauf hingewiesen: Ab 25. Mai 2018 gilt für Unternehmen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Diese Verordnung soll die Rechte der Konsumenten stärken. Nutzer können von Unternehmen ab Ende Mai verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen. Darüber hinaus können sie erwirken, dass ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) übertragen werden. Dies muss in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen. Neu ist auch, dass Verbraucher jetzt umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter von ihnen Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen zu ihren Nutzerdaten treffen. Unternehmen sind aufgerufen hier die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, andernfalls drohen im Schadensfall erschreckend hohe Strafen bis zu 20 Mio. Euro.


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