Die österreichische Datenschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht haben ihre Berichte für das Jahr 2020 veröffentlicht. Wie schneidet Österreich im Vergleich zu seinen deutschen Kollegen ab? [...]
Der Datenschutzbericht der österreichischen Datenschutzbehörde 2020 und der Tätigkeitsbericht 2020 der Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht wurden analysiert und lieferten folgende Erkenntnisse:
1. Im Gegensatz zu Bayern (plus 12,5%) war 2020 in Österreich ein Rückgang bei den Beschwerden an die Österreichische Datenschutzbehörde um 24% zu verzeichnen.
2. Unsere Datenschutzbehörde verschärft das Tempo! Die Anzahl der amtswegig eingeleiteten Prüfverfahren stieg um 57% auf 337!
3. Mit 202 Verwaltungsstrafverfahren ist die Anzahl in Österreich seit dem Vorjahr um 78 gestiegen, das sind fast 60%!
4. Schrems II hatte keine Auswirkung auf die Anzahl der Konsultationen betreffend Datenübermittlung in Drittländer.
5. Sind die Bayern die besseren Datenschützer?
6. Tatsache ist, dass in Bayern 2,52 mal mehr Datenschutz-Verletzungen gemeldet werden, als in Österreich (die Zahlen wurden pro 1 Mio Einwohner normiert).
Tatsache ist, dass in Bayern 2,52 mal mehr Datenschutz-Verletzungen gemeldet werden, als in Österreich (die Zahlen wurden pro 1 Mio Einwohner normiert).
Details der Österreichischen Datenschutzbehörde
Nachfolgend die Statistiken aus dem Datenschutzbericht der österreichischen Datenschutzbehörde:
Erkenntnisse Österreich
Der Bericht visualisiert die wichtigsten Statistiken mit blauen Balken für die eingegangenen Fälle und mit roten Balken für die erledigten Fälle wie folgt:
Die Hauptthemen:
Die Anzahl der Individualbeschwerden (blau) hat 2020 gegenüber 2019 um 24% abgenommen. Die Anzahl der erledigten Fälle (rot) ist annähernd gleich geblieben.
Dieses Chart zeigt eindrucksvoll, dass die DSB zunehmend aus eigenem Antrieb aktiv wird. So hat sich die Anzahlt der amtswegig eingeleiteten Prüfverfahren von 215 (2019) auf 337 (2020) um 57% erhöht!
Die Anzahl der 1.010 angezeigten Sicherheitsverletzungen ist mit ca. 9% geringfügig zurückgegangen. Die Erledigungsrate der Behörde ist mit 91% ausgesprochen hoch. Das ist allerdings der Dringlichkeit geschuldet.
Die Anzahl der Rechtsauskünfte ist mit 3.166 um ca. 28% zurückgegangen. Dies lässt den Rückschluss zu, dass das Wissen um die Auslegung der DSGVO gestiegen ist und in manchen Fällen Rechtsklarheit herrscht.
Die Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren seit in Krafttreten der DSGVO sind von 124 auf 202 gestiegen. Das bedeutet ein Zunahme von absolut 78 Verfahren. 60 Verfahren waren Ende 2020 noch offen.
Die Datenübermittlung:
Bei der Genehmigung nach $$46 und 47 geht es um die Datenübermittlung in ein Drittland. Die Statistik zeigt, dass die Anzahl der Anfragen an die DSB konstant ist. Schrems II hat das Ergebnis nicht torpediert.
Grenzüberschreitende Beschwerden:
Die Anzahl von Beschwerden aus dem Ausland ist von 177 (2019) auf 219 gestiegen. Das entspricht ca. 24%. In diesen Fällen ist die Behörde beim Erledigen von den Aufsichtsbehörden des betroffenen Landes abhängig.
Die Anzahl von österreichischen Beschwerden, für die eine Aufsichtsbehörde eines anderen EU-Landes zuständig ist, ist von 698 (2019) auf 474 gesunken. Das entspricht einer Abnahme von ca. 32%.
Weitere Themenschwerpunkte des Österreichischen Datenschutzberichts:
Weiter Themen des Berichts sind:
- Höchstgerichtliche Entscheidungen
- DSGVO und DSG – Erfahrungen und legistische Maßnahmen
- Europäische Zusammenarbeit
- Internationale Beziehungen
Details Tätigkeitsbericht Bayern
Der Tätigkeitsbericht 2020 der Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht visualisiert die wichtigsten Statistiken wie folgt:
Die Anzahl von Beschwerden aus dem Ausland ist von 5497 (2019) auf 6185 gestiegen. Das entspricht ca. 12,5%.
Dieses Chart zeigt eindrucksvoll, dass der Beratungsbedarf massiv abgenommen hat. Bei Einführung der DSGVO gab es mit 9212 Beratungen den größten Bedarf. Dieser ist nach 3336 Beratungen im Jahr 2019 und 2.657 im Jahr 2020 abnehmend (ca 20%).
Die Anzahl der Datenschutzverletzungen hat 2020 leicht abgenommen (ca 9%).
Weitere Themenschwerpunkte des Bayrischen Tätigkeitsberichts:
Der Bericht behandelt weiters sowohl allgemeine Themen wie auch Themen zu Branchenschwerpunkten:
- Corona
- Auftragsverarbeitung
- Datenschutz im Internet
- Steuerberater und Rechtsanwälte
- Versicherungswirtschaft und Banken
- Werbung und Adresshandel
- Handel und Dienstleistungen
- Internationaler Datenverkehr
- Beschäftigten-Datenschutz
- Gesundheit und Soziales
- Vereine und Verbände
- Wohnungswirtschaft und Mieterdatenschutz
- Videoüberwachung
Weitere Themen sind Datenschutzverletzungen, Technischer Datenschutz und Informationssicherheit sowie Bußgeldverfahren.
Vergleich Österreich / Bayern
Absolute Anzahlen:
Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich beider Länder in absoluten Zahlen:
Im österreichischen Bericht sind „Rechtsauskünfte“ statt „Beratungen“ angeführt, ob damit tatsächlich das Gleiche gemeint ist, können nur die Autoren der Berichte beurteilen. In den folgenden Betrachtungen wurden sie jedenfalls gleichgesetzt.
Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die Zahlen auf 1 Mio Einwohner berechnet. So wurden die 1.603 Beschwerden in Österreich durch die aktuelle Einwohnerzahl (8.932.664 lt. Wikipedia vom 21.01.2021) dividiert. Das ergibt einen Quotienten von 8,93.
Die Normalisierung für Bayern ( lt. Wikipedia vom 31.12. 2020 13,140.183 Einwohner) ergibt einen Quotienten von 13,14.
Normalisierte Zahlen
Somit ergeben sich folgende Vergleichszahlen:
Chronologie im Vergleich
Diese normalisierten Zahlen wurden von den Autoren analysiert, die Zahlen der beiden Länder wurden gegenüber gestellt. Dabei ergaben sich interessante Details:
Während die Anzahl der Beschwerden in Bayern im letzten Jahr um 12,5% gestiegen ist , ging sie in Österreich um 24% zurück.
Es erhebt sich die Frage, ob angesichts der Pandemie die Sensibilität für Datenschutz in den Hintergrund getreten ist!
Der Beratungsbedarf war 2018 in Bayern um ca. die Hälfte höher, hat aber in den Jahren 2019 und 2020 kontinuierlich abgenommen.
Interessant ist, dass die Anzahl der Data Breach-Meldungen in Bayern um den Faktor 2,52 höher ist, als in Österreich.
Während sich die Zahlen in Österreich bei ca. 113 Meldungen pro Mio Einwohner einpendeln, gehen die Zahlen in Bayern geringfügig zurück (286 in 2020).
Sind die Bayern die besseren Datenschützer?
Bei der Beurteilung dieser Frage können zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden. Nachfolgend eine kleine Auswahl: Deutsche Staatsbürger sind
- scheinbar sensibler in Bezug auf Datenschutz als Österreicher
- disziplinierter als Österreicher
- penibler, was die Einhaltung von Gesetzen anbelangt eher darauf bedacht, die die ihnen zustehenden Betroffenenrechte in vollem Umfang eingehalten werden.
- Tatsache ist, dass in Bayern 2,52 mal mehr Datenschutz-Verletzungen gemeldet werden, als in Österreich (die Zahlen wurden pro 1 Mio Einwohner normiert).
Autoren
DSGVO Datenschutz Ziviltechniker GmbH www.dsgvo-zt.at
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