Laut einer Umfrage von ZERTURIO führt fast jedes dritte Unternehmen derzeit keine Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch. Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die Schulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durchführen, führen diese allerdings nur unregelmäßig durch. [...]
Ziel der von ZERTURIO in Auftrag gegebenen Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen“, für die im Herbst 2024 mehr als 250 Fach- und Führungskräfte (Geschäftsleitung, IT-Leitung, CISO, Datenschutzbeauftragte) befragt wurden, war es:
- abzufragen, ob und wie häufig in Unternehmen Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit stattfinden,
- zu klären, wer sich in den Unternehmen um die Planung und Durchführung der Schulungen kümmert,
- zu bestimmen, welche Herausforderungen bei der Planung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit bestehen.
Bereits mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 wurde definiert, was die DSGVO mit „Mitarbeitende sind zu unterweisen und zu verpflichten“ beschrieben hat: „Neue Mitarbeitende sind binnen der ersten Tage auf Datenschutz nachweislich zu schulen. Weiter sind alle Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen.“
Im Rahmen der Umfrage wurde überprüft, inwieweit diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Die wichtigsten Erkenntnisse, die sich aus den Umfrageergebnissen ableiten lassen, sind:
- Fast jedes dritte Unternehmen führt derzeit keine Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch.
- Fehlendes Bewusstsein ist der häufigste Grund, weshalb in Unternehmen keine Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durchgeführt werden.
- Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die Schulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durchführen, führt diese allerdings nur unregelmäßig durch.
- In mehr als der Hälfte der Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte für die Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit verantwortlich.
Letztere Erkenntnis ist wenig überraschend, immerhin gehört laut Art 39 (I) DSGVO zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten unter anderem die „Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung“.
Der Ergebnisbericht zur Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit“ kann auf der ZERTURIO-Webseite angefordert werden.
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