Eine Umfrage der Fachgruppe UBIT Wien zeigt: Die derzeitige Lösung ist realitätsfremd und eine Anpassung überfällig. [...]
Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 220.000 Euro haben in Österreich die Möglichkeit einer Betriebsausgabenpauschalierung. Diese führt zwar grundsätzlich zu einer Verwaltungsvereinfachung für den Steuerpflichtigen sowie die Finanzbehörde, allerdings wird hier vom Gesetzgeber mit zweierlei Maß gemessen. Während vielen Berufsgruppen 12 Prozent zugestanden werden, ist bei Einkünften aus kaufmännischer und technischer Beratung nur eine Pauschalierung mit 6 Prozent möglich. Dass dieser Wert viel zu niedrig ist, unterstreicht eine aktuelle Umfrage der Standesvertretung der Wiener Unternehmensberater (Fachgruppe UBIT Wien) unter UBIT-Mitgliedern: Bei weniger als 5 Prozent der Befragten liegen die Betriebskosten in dieser Größenordnung. Die Fachgruppe UBIT Wien fordert für die Unternehmensberatung daher zumindest einen Pauschalsatz von 12 Prozent.
„Grundsätzlich ist eine Betriebsausgabenpauschalierung für kleine Unternehmen in vielen Fällen überaus sinnvoll. Denn der Aufwand, eine Vielzahl kleiner Beträge zu kontrollieren und zu bearbeiten, ist sowohl für die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für die Finanzverwaltung wirtschaftlich kontraproduktiv und damit volkswirtschaftlich sinnlos“, erklärt Hans-Georg Göttling, Sprecher der Berufsgruppe Unternehmensberatung der Fachgruppe UBIT Wien. Dass ein Pauschalwert von 6 Prozent ausreicht, verneint Göttling. Die Fachgruppe UBIT Wien wollte es genau wissen und hat stellvertretend für alle betroffenen Branchen 170 Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater zu diesem Thema befragt.
Das Ergebnis der Blitzumfrage: Eine verschwindende Minderheit von rund 13 Prozent nützt die Möglichkeit der Pauschalierung, allerdings würden mehr als 50 Prozent gerne auf das Sammeln und Administrieren von Belegen verzichten, wenn die Pauschalierung praxisrelevant angelegt wäre. „Wie realitätsfern der zugestandene Pauschalsatz von 6 Prozent ist, zeigt der Umstand, dass bei weniger als 5 Prozent der Befragten die Betriebskosten in dieser Größenordnung liegen“, so Göttling. Bei 85 Prozent der Befragten liegen die Kosten auch über der Grenze von 12 Prozent, die anderen Berufsgruppen als Pauschale zugestanden wird. Bei mehr als der Hälfte der Befragten liegt der Wert sogar über 26 Prozent.
Das Ergebnis der Umfrage zeugt von einem mangelnden Verständnis der Finanzverwaltung für die Tätigkeitsfelder der Unternehmensberatung, wenn diese zum Beispiel gleich wie schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit eingestuft wird. „Auch die Umreihung der Unternehmensberatung in die Gruppe mit einem Pauschalsatz von 12 Prozent kann nur ein erster Schritt sein“, betont Göttling. Angemessen erscheint ein Wert von mindestens 20 Prozent, ohne dass dabei dem Staat ungebührlich viel an Steueraufkommen entgeht.
Weiteren Reformbedarf sieht die Fachgruppe UBIT Wien auch bei den zusätzlich geltend zu machenden Kostenarten. „Hier muss es zu einer Erweiterung des Kataloges kommen. In der Unternehmensberatung stellt die Weiterbildung einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Für wissensbasierte Dienstleister ist Bildung das Gleiche wie Material- und Handelswareneinsatz für Gewerbe und Handel. Daher müssen Ausgaben für die Weiterbildung auch außerhalb einer Pauschalierung geltend gemacht werden können“, sagt Göttling.
Ebenfalls überarbeitungswürdig ist die Bindungsfristfrist von fünf Jahren auf das einmal gewählte Modell. So kann die Gewinnung eines neuen Kunden im Ausland zum Beispiel die Reisekosten drastisch erhöhen. Daher muss es die Möglichkeit geben, bei wesentlichen Veränderungen der Tätigkeit auch die Form der Betriebsausgabenrechnung anzupassen.
Als Unternehmensberater warnt Göttling aber auch: „Eine Betriebskostenpauschalierung darf nicht zu einem unternehmerischen Blindflug verleiten. Sie nimmt einem nicht die Notwendigkeit ab, seine Kostenstruktur im Griff zu behalten.“ (pi)
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