Die Fachgruppe UBIT Wien fordert eine Wahlfreiheit bei Vertragsverhältnissen und hat dazu die Kampagne "Recht auf Selbstständigkeit" ins Leben gerufen. [...]
Besonders Startups und Ein-Personen-Unternehmen werden von den Gebietskrankenkassen genau unter die Lupe genommen, ihre Tätigkeiten oft nicht als selbstständige Arbeit anerkannt. Das kann zur Folge haben, dass sehr hohe Nachzahlungen von Arbeitgeberbeiträge fällig werden können. Um sich den Ärger im Vorhinein zu ersparen, würden Unternehmen darauf lieber darauf verzichten, Startups oder Ein-Personen-Unternehmen zu engagieren, schreibt die Fachgruppe Wien, Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT), in einer Aussendung.
Laut UBIT sind die Wiener Unternehmensberater, Buchhalter und IT-Dienstleister bereits für rund 15 Prozent der Wiener Wirtschaftsleistung verantwortlich. Diese knapp 20.000 wissensbasierten Dienstleister erwirtschafteten demnach im vergangenen Jahr gemeinsam rund 14,11 Mrd. Euro. Damit sei der Umsatz der IT-Dienstleister in Wien bereits um das 3-fache höher als der des traditionell starken Tourismus.
Trotz der enormen Bedeutung dieser Branchen für die österreichische Volkswirtschaft werde den Unternehmern hierzulande das Leben laut UBIT unnötig schwer gemacht. Konkret geht es um die Bevormundung tausender Selbstständiger: „Sie werden gegen ihren Willen in ein Angestelltenverhältnis gedrängt. Das ist auch bis zu fünf Jahren rückwirkend möglich. Geschieht das, können die Gebietskrankenkassen Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge in der Höhe von zehntausenden Euros einfordern. Das gefährdet das Unternehmen und verhindert weitere Aufträge“, erklärt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT Wien.
Grund dafür wären veraltete Gesetze, die teilweise noch aus der Zeit der Monarchie stammen – Stichwort Werkvertrag. Puaschitz weist darauf hin, dass sich die Art und Weise des Arbeitens in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert hat: „Ein wissensbasierter Dienstleister verkauft Know-how und Kreativität. Der Gesetzgeber muss endlich einsehen, dass Information und Wissen die Betriebsmittel der Zukunft sind.“
Die Fachgruppe UBIT Wien spricht sich zwar für den Schutz von Arbeitnehmern aus, für die Maßnahmen und Regelungen gegen die sogenannte Scheinselbständigkeit geschaffen wurden – die oft eben auch auf Ein-Personen-Unternehmen angewendet werden. „Allerdings sind die wirklich Schutzbedürftigen nicht in unseren Branchen zuhause“, erklärt Puaschitz und verweist auf eine Studie, laut der etwa 94 Prozent aller Selbstständigen in den UBIT-Berufen nichts von ihrer Unabhängigkeit einbüßen wollen.
Die Fachgruppe UBIT Wien fordert daher eine Wahlfreiheit bei Vertragsverhältnissen und hat dazu die Kampagne „Recht auf Selbstständigkeit“ ins Leben gerufen. Ausgangspunkt dieser Aktion ist ein Video-Apell von Obmann Puaschitz auf der eigens angelegten Facebook-Seite www.facebook.com/RechtAufSelbstbestimmung/. Das Motto lautet: „Wenn ein Unternehmer selbstständig sein will, dann sollte er das auch dürfen.“ (pi)
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