„Unliminiertes Surfen“: VKI gewinnt Verbandsklage gegen T-Mobile

Der VKI hat eine Verbandsklage auf Unterlassung gegen T-Mobile in erster Instanz gewonnen. "Unlimitiertes Surfen" anzukündigen und dann die Geschwindigkeit auf 64 kb pro Sekunde zu senken sei "irreführende Blickfangwerbung". [...]

Das HG Wien entschied in einem Verbandsverfahren des Verein für Konsumenten-information (VKI), dass es eine irreführende Blickfangwerbung darstellt, wenn bei einem Mobilfunktarif namens „Smart Net Unlimited“, der mit „unlimitiert surfen“ und „soviel mobiles Internet, wie Sie wollen“ beworben wird, ab Erreichen eines gewissen Datenvolumens (3 GB bzw. 6GB) die Geschwindigkeit der Datenübertragung auf maximal 64 kb pro Sekunde reduziert wird.

Eine so langsame Verbindung schränke den üblichen Gebrauch des Internet so erheblich ein, dass von „unlimitiert“ im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr die Rede sein könne. Der entsprechende Hinweis auf die Drosselung war im TV-Spot nur für drei Sekunden eingeblendet, und für das Gericht damit mangels Lesbarkeit keinesfalls ausreichend deutlich, um die Irreführung durch das blickfangartige „unlimitiert“ zu beseitigen.

„Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, über das Ziel schießende irreführende Werbung endlich zu unterlassen,“ sagt Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. „Einschränkungen von Blickfängen sind erlaubt, aber diese Einschränkungen müssen von einem durchschnittlichen Verbraucher deutlich lesbar sein. Das ist insbesondere bei Fernsehwerbung regelmäßig nicht der Fall.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig und ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.
     
Auch in Deutschland hatte das OLG Koblenz (Urteil vom 8.5.2013, Az. 9 U 1415/12) die vergleichbare Werbeaussage „unbegrenzt im Internet surfen“ untersagt, wenn die Datentransfergeschwindigkeit bei Erreichen eines Datenvolumens von 500 MB auf maximal 64 kBit/s gedrosselt wird. (pi/rnf)


Mehr Artikel

Die beiden Sprecherinnen von Women@DSAG: (links) Franziska Niebauer, Beraterin für SAP IS-H bei der Helios Kliniken GmbH, und Anna Hartmann, Geschäftsführerin der in4MD Service GmbH (c) Bild links: Helios Kliniken GmbH; Bild rechts: www.AndreasLander.de
News

Chancengleichheit der Geschlechter – überbewertet oder wichtiger denn je?

In den USA schaffen Großkonzerne auf Geheiß Donald Trumps ihre Diversitätsprogramme ab. Auch in Europa folgen Unternehmen dem „Anti-Woke-Kurs“. Die DSAG nahm dies zum Anlass, bei den Mitgliedern des Frauennetzwerks Women@DSAG nachzufragen, wie es derzeit um die Chancengleichheit der Geschlechter im Job steht. 139 Frauen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nahmen an der Umfrage teil. […]

"Sammlung allerhand auserlesener Reponsorum […]", Johann Hieronymus Hermann, 1736 (c) Österreichische Nationalbibliothek
News

Kulturpool – digitalisiertes Kulturerbe

Einer der Vorteile der Digitalisierung ist, dass Kulturgüter zunehmend auch in digitalisierter Version für alle online zugänglich vorliegen. So versammelt das zentrale Suchportal für digitalisiertes Kulturerbe in Österreich, Kulturpool, 1,6 Millionen Objekten, darunter historische Handschriften, Bücher, Kunstwerke und vieles mehr. Einer der Hauptbeiträger von Kulturpool ist die Österreichische Nationalbibliothek. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*