Die UPC Austria hat vor Gericht eine Vergleichswerbung des Konkurrenten A1 untersagen lassen. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen A1, in der feststellt wird, dass es sich bei einer ab Juni geschalteten Kampagne um eine nicht zulässige Vergleichswerbung handle, berichtete UPC am Montag. [...]
In der Kampagne stellt A1 ein Paket mit TV und Internet einem UPC Paket mit TV, Internet und Festnetztelefon gegenüber. Die Werbeaussage („Als langjähriger UPC Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!“) werte das Handelsgericht als „unsachlich und abwertend“, schreibt UPC.
A1 wird das Verfahren vor dem Handelsgericht weiterführen, sagte deren Sprecherin der APA. Man werde selbst rechtliche Schritte gegen eine vergleichende Werbung von UPC einleiten, „weil der von UPC angestellte Preisvergleich irreführend ist“.
Thomas Hintze, Vorsitzender der Geschäftsführung von UPC Austria, zeigt sich sehr erfreut über den Rechtsspruch gegen A1: „Das Handelsgericht gibt uns Recht. Vergleichende Werbung muss richtig sein. Die Art und Weise, wie A1 hier Kunden in die Irre geführt hat, zeigt, was von den Werbeaussagen von A1 zu halten ist. In unserer Antwort haben wir nicht nur transparent vergleichbare Produkt-Pakete gegenübergestellt, sondern auch klar dargelegt, wie überlegen unsere Services in puncto Preis-/Leistungsverhältnis sind.“ (apa/rnf)
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