Mehr als acht Monate nach der Schließung des Internet-Dienstes Megaupload können die Nutzer hoffen, doch noch an ihre privaten Daten zu gelangen. [...]
Der Richter eines Bezirksgerichts im US-Staat Virginia beschloss jetzt eine Anhörung dazu, wie die Internet-Aktivisten der Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilten. EFF-Anwältin Julie Samuels sprach von einem lange überfälligen Schritt. Einen Termin für die Anhörung gibt es allerdings noch nicht.
Weil bei Megaupload auch zahlreiche urheberrechtlich geschützte Filme und Musiktitel gespeichert wurden, haben die US-Behörden den Zugang im Januar gesperrt. Gleichzeitig durchsuchten Polizisten das Anwesen des Megaupload-Gründers Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) in Neuseeland und nahmen den aus Deutschland stammenden Unternehmer fest. Dotcom wurde nach vier Wochen unter strengen Auflagen freigelassen. Die neuseeländische Justiz hat die Anhörung zu der von den USA beantragten Auslieferung auf das nächste Jahr vertagt. Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzungen vor.
Derweil liegen die Megaupload-Daten auf mehr als 1.000 Servern der Internetfirma Carpathia Hosting, ohne dass die Nutzer des Filehosters darauf zugreifen können. Einer von ihnen, der US-Geschäftsmann Kyle Goodwin, hat mit Unterstützung der EFF beantragt, den Zugang zu privaten Videos zu erlangen, die er bei Megaupload gespeichert hat. Richter Liam O’Grady wies daraufhin alle beteiligten Parteien – unter ihnen Megaupload, Carpathia, die Regierung und den Verband der Filmindustrie (MPAA) – an, eine Regelung für die Ansprüche rechtmäßiger Nutzer herbeizuführen. Dies führte aber bislang zu keinem Ergebnis.
*Simon Hülsbömer ist Redakteur unserer Schwesterzeitschrift Computerwoche.
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