VAT: Vom geförderten Breitbandausbau müssen alle profitieren

Die Erlöse aus der jüngsten Frequenzauktion sollen wettbewerbsfördernd in den Markt zurückfließen, fordert der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber. [...]

Wie zuvor auch schon unter anderem die WKÖ oder der FEEI meldete sich jetzt auch der VAT betreffend der Ausschüttung der Erlöse aus der jüngsten Frequenzversteigerung zu Wort. „Wenn von den zu erwartenden Förderungen des Breitbandausbaus wieder A1 Telekom Austria und lokale Ortskaiser primäre Nutznießer sind, wird dies den nationalen Wettbewerb weiter schwächen! Dann ist es vielleicht besser, die Erlöse der Mobilfunkauktion zur Deckung der Schulden der Hypo-Alpe Adria zu verwenden“, sagt der Geschäftsführer des Verbands der Alternativen Telekomnetzbetreiber (VAT) Florian Schnurer im Hinblick auf aktuelle Gerüchte, dass die Erlöse aus der Versteigerung der Digitalen Dividende im Gegensatz zu Ankündigungen und bestehenden Gesetzen nun doch in den allgemeinen Budgettopf fließen sollen. „Im Hinblick auf die Wichtigkeit des Breitbandausbaus für den Standort Österreich, hoffen wir allerdings, dass die Erlöse wettbewerbsfördernd allen Unternehmen der Branche zu Gute kommen.“

Bei der letzten Förderinitiative erging der Zuschlag für rund 71 Prozent der österreichweit vergebenen Lose an A1 Telekom Austria und ein weiterer großer Teil an Betreiber mit einem Naheverhältnis zur Landespolitik. „Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber plädiert für eine Vergabepraxis, von der alle am Markt tätigen Unternehmen möglichst gleichermaßen profitieren“, erklärt Schnurer und sieht für eine wettbewerbsfördernde Ausgestaltung der Förderungen drei Grundvoraussetzungen als maßgeblich.

  • Keine Gießkannenförderung: Laut dem VAT ist es unerlässlich eine fundierte Erhebung der bestehenden Infrastruktur vorzunehmen, um sicher zu stellen, dass die Förderung zum optimalen Nutzen für den Steuerzahler eingesetzt wird und nur dort gefördert wird, wo durch Marktversagen der Wettbewerb die gewünschten Ergebnisse nicht liefern würde.
  • Zweitens müsse der unbefristete und diskriminierungsfreie Zugang zur geförderten Infrastruktur für alle Betreiber gewährleistet sein. „Nur wenn dieser Zugang garantiert wird, kann in den Ausbaugebieten Wettbewerb zustande kommen, von dem in erster Linie die Endkunden durch besseres Service sowie mehr Angebot durch mehr Wahlmöglichkeiten profitieren“, so Schnurer.
  • Drittens müsse bereits bei der Planung sichergestellt werden, dass durch die Förderungen keine Monopol-Inseln geschaffen werden, zu denen der Zugang nur über einen quasi-monopolistischen Anbieter möglich ist. Dies würde den Endkunden besonders hart treffen, da dieser am Ende des Tages die Zeche zahlen muss.

„Von der Politik erwarten wir uns, dass von der geförderten Infrastruktur alle profitieren können. Letztendlich sind die errichteten Netze eine Investition in die Zukunft, die ihre positiven Wirkungen für den Standort, das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung bestmöglich unter wettbewerbsfördernden Zugangsbedingungen entfalten können“, so Schnurer abschließend. (pi/rnf)


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