„Das kategorische Verbotsprinzip der DSGVO passt in seiner jetzigen Form nicht mehr zu einer modernen, datengetriebenen Wirtschaft. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem zukünftigen EU- Data Act, der die Datenverarbeitung und den Datenaustausch ja beschleunigen soll“, kommentiert Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die genau vor fünf Jahren Geltung erlangte. [...]
Mit der DSGVO sollte der Schutz personenbezogener Daten sowie das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden. Zudem sollten ungleiche Wettbewerbungsbedingungen aufgelöst und ein datenschutzrechtliches Level-Playing-Field für alle EU-Marktteilnehmer geschaffen werden.
In der praktischen Anwendung wird die DSGVO dem Ziel, einheitliche datenschutzrechtliche Regulierungen und mehr Rechtssicherheit in der EU zu etablieren, allerdings nicht in vollem Umfang gerecht. Nicht zuletzt deshalb fordert der ZVEI eine grundlegende Gesetzesreform, um die bestehende Rechtsunsicherheiten aufzulösen und Innovationshemmnisse für Unternehmen abzubauen.
„Insbesondere im Bereich des internationalen Datentransfers muss endlich Rechtssicherheit geschaffen werden. Gerichtsfeste Angemessenheitsbeschlüsse mit Nicht-EU-Staaten und die Nutzung von verbindlichen internen Datenschutzvorschriften, sogenannten Binding Corporate Rules (BCR), für Unternehmen müssen ermöglicht werden.“
Darüber hinaus fordert der ZVEI eindeutigere Regelungen, die die Nutzung von Daten durch Anonymisierung personenbezogener Daten stärker unterstützt, etwa in Form von gesetzlichen Definitionen und mehr Optionen bei der Verarbeitung pseudonymisierter Daten.
Gerade in Bereichen mit einem hohen Datenaustausch wie der Medizintechnik oder dem Energiebereich mit Smart Metern würde dies zu einem echten Mehrwert führen.
Für die datengetriebene Elektro- und Digitalindustrie sind der Austausch und die Nutzung von Daten essenziell, um neue Technologien und Innovationen in den Markt zu bringen.
„Die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden muss grundsätzlich verbessert und effizienter gestaltet werden, um Verfahren zu beschleunigen. Nur so können wir deren Entscheidungen schnell in die Praxis überführen“, weist Weber noch auf eine aktuelle Schwäche bei der einheitlichen Durchsetzung der DSGVO hin.
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