Verwaltungsgerichtshof macht Weg frei für Breitbandförderung

Die Frequenzvergabe auf Basis der im Herbst 2013 von der TKK (Telekom-Control-Kommission) durchgeführten Versteigerung ist nunmehr vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt worden. T-Mobile Austria und Drei hatten damals Beschwerde wegen Verfahrensmängeln eingereicht. [...]

Wir erinnern uns: Die Republik Österreich hat bei der Versteigerung von Mobilfunk-Frequenzen im Oktober 2013 2,014 Mrd. Euro erlöst – knapp viermal so viel wie das Mindestgebot von 526 Mio. Euro. Das freute natürlich den Staat, weniger aber die Bieter. T-Mobile Austria und Drei legten deshalb auch prompt Beschwerde ein. Die wesentlichen Gründe für die Beschwerde seien eine intransparente Auktionsgestaltung, die zu „überzogenen und dem Marktwert nicht entsprechenden Preisen“ geführt habe, schwerwiegende Verfahrensmängel vor und während der Auktion, sowie die Beschneidung existierender Nutzungsrechte für T-Mobile-Frequenzen durch die Neuvergabe, argumentierte das magentafarbene Telekom-Unternehmen damals. In das selbe Horn stieß Drei-CEO Jan Trionow: „Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig. Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich. Unsere Beschwerde gegen die Frequenzvergabe ist daher ein zwingender Schritt im Interesse unseres Eigentümers, unserer Mitarbeiter und unserer Kunden.“

Telekom-Regulator Georg Serentschy rechtfertigte den hohen Erlös 2013 mit dem offensiven Bieterverhalten der Telkos. „Der Grund dafür ist primär das sehr, sehr offensive Verhalten, dass die Betreiber vom Anfang bis zum Ende durchgezogen haben“, sagte Serentschy. Dieses offensive Verhalten habe einerseits aus dem Wunsch resultiert, sich ein möglichst großes Stück des Frequenzkuchens zu sichern, andererseits hätten die Bieter auch ihre Mitbewerber schädigen wollen: „Wenn ich sehe, ein anderer will sehr viel haben, dann mache ich es ihm auch so teuer wie möglich.“ Hätten die Bieter in der verdeckten Bietphase nicht so aggressiv geboten, „dann hätte ein Erlös von knapp unter einer Milliarde herauskommen können“, sagte Serentschy.

LACHENDES UND WEINENDES AUGE
Das Höchstgericht, in diesem Fall der Verwaltungsgerichtshof, folgte in seinem aktuellen Entscheid jedenfalls nicht der Beschwerde von T-Mobile Austria. „Wir bedauern natürlich diese Entscheidung. Jedoch haben wir schon bei Einbringung unserer Beschwerde betont, dass wir zwar mit dem Umfang der ersteigerten Frequenzen zufrieden sind, nicht jedoch mit den exorbitanten Lizenzgebühren, die aus unserer Sicht aufgrund gravierender Verfahrensmängel zustande gekommen sind“, kommentiert T-Mobile CEO Andreas Bierwirth. „Die österreichischen Frequenznutzungsentgelte sind und bleiben absoluter EU-Rekord. Sie betragen mehr als das Fünffache als in Deutschland und das Vierfache der Schweizer Entgelte. Da diese enorme Belastung die Investitionsfähigkeit der Telekom-Industrie in Österreich gefährdet haben wir uns seinerzeit trotz positiver Frequenzausstattung zur Beschwerde wegen Verfahrensmängel entschlossen“, sagte Bierwirth.

Trotzdem kann man bei T-Mobile der Sache auch Gutes abgewinnen: Auch wenn der Beschwerde nicht stattgegeben wurde, gäbe es mit der nunmehr ergangenen Entscheidung zumindest Rechtssicherheit für den weiteren Ausbau von LTE in Österreich. „Wir sind Realisten und haben bereits unmittelbar nach Vorliegen des Frequenzbescheids ungeachtet unserer Beschwerde mit Hochdruck an der technischen Umsetzung gearbeitet“, so Bierwirth. T-Mobile hat bei der Auktion Spektrum in den Bereichen 800, 900 und 1800 Megahertz erworben und dafür 654 Millionen Euro bezahlt.


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