Verwaltungsgerichtshof macht Weg frei für Breitbandförderung

Die Frequenzvergabe auf Basis der im Herbst 2013 von der TKK (Telekom-Control-Kommission) durchgeführten Versteigerung ist nunmehr vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt worden. T-Mobile Austria und Drei hatten damals Beschwerde wegen Verfahrensmängeln eingereicht. [...]

„Nachdem mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Regierung Rechtssicherheit hat, erwarten wir eine rasche Umsetzung der Breitbandförderung“, erklärte Bierwirth. „Insbesondere Mobilfunk und die dafür nötigen Glasfaser-Anbindungen sollten in den nächsten Jahren forciert werden. Denn dies bringt sehr rasch leistungsfähige Versorgung auch in Gebiete, die mit Leitungen nur schwer, langsam und teuer zu erschließen sind. Die Förderung soll auch dazu genutzt werden, Schülerinnen und Schüler das enorme Potenzial vernetzter Schulen und Klassenzimmer für den Unterricht individuell zugänglich zu machen. Hier hat Österreich großen Aufholbedarf.“

„LETZTE HÜRDE GEFALLEN“
„Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, wurde das letzte Hindernis für den Startschuss des Breitbandausbaus zur Seite geräumt“, erklärt auch der Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) und zugleich Tele2-Geschäftsführer Alfred Puftisch. „Die durch die Versteigerung eingenommenen Milliarden, müssen nun wieder in den Markt reinvestiert werden, wie von Finanz- und Verkehrsministerium im Sommer zugesagt.“

„Nun steht die Gestaltung von technologieneutralen und wettbewerbsfördernden Ausschreibungsrichtlinien im Vordergrund, um möglichst bald mit der Umsetzung beginnen zu können,“ so Pufitsch, der dabei betont, „dass alle Netzbetreiber gleichermaßen von den Förderungen profitieren müssen.“ Nur durch die Wahl einer Förderstrategie, die beide Technologien (Festnetz und Mobilfunk) berücksichtigt, könne laut VAT ein effizienter Einsatz der Fördermittel garantiert werden.

„Will man die digitale Kluft schließen und Chancengleichheit zwischen urbanen und ländlichen Raum herstellen, so ist eine schnelle Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung gefordert. Diese sieht vor, dass hundert Prozent der Bevölkerung High-Speed-Internet im Ausmaß von zumindest 30 Mbit/s und 50 Prozent der Bevölkerung ultraschnelles Internet von bis zu 100 Mbit/s bis zum Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen müssen ausreichend Mittel zu Verfügung stehen“, so Alfred Pufitsch.

Der VAT, in dem Mobilfunker und Festnetzbetreiber vertreten sind, spricht sich seit Beginn der Diskussionen über den Breitbandausbau für eine technologieneutrale und wettbewerbsfördernde Breitbandförderung aus und wird sich auch weiter dafür einsetzen, „dass nicht nur ein Unternehmen der große Profiteur der Förderungen sein wird,“ so Puftisch abschließend.

200 MIO. FÜR F&E
„Mit der aktuellen Entscheidung des VwGH zur Ablehnung der Beschwerde gegen den Bescheid der Frequenzversteigerung herrscht nun Rechtssicherheit und der Freigabe der Gelder steht nichts mehr im Weg. Die Breitbandmilliarde muss nun endlich frei gegeben werden. Als nächsten Schritt sehen wir als FEEI die Reinvestition des Geldes in die Branche in Form von Förderungen zum gezielten Breitbandausbau ergänzt von innovativen IKT-Anwendungen“, fordert auch Lothar Roitner, Geschäftsführer des FEEI – Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie, einem Netzwerkpartner des VAT. „Mindestens 200 Millionen der Breitbandmilliarde müssen zukunftsorientiert in IKT-Förderprogramme und in die Stärkung von F&E-Einrichtungen verwendet werden. Bedeutend für den Wirtschaftsstandort sind leistungsfähige Datennetze und Technologien von morgen“, so Roitner weiter.

Die Elektro- und Elektronikindustrie sieht nun die Politik am Zug. Der FEEI unterstützt den begonnenen Prozess von Minister Alois Stöger die Gestaltung der Förderschienen mit dem Breitbandbüro gezielt umzusetzen und hofft auf die Freigabe der Finanzmittel durch Minister Hans Jörg Schelling.

Dem effizienten Ausbau müsse eine Bestandsaufnahme vorausgehen, um zu sehen wo genau Investitionsbedarf in Österreich besteht. „Und wir reden hier von allen Infrastrukturen, die für Datenübertragung nutzbar sind. Die Investitionsförderungen sollten sich in der Folge auf jene Gebiete konzentrieren, in denen die Finanzierung auf rein betriebswirtschaftlicher Basis nicht darstellbar ist“, erklärt Roitner. Weiters ist es für den FEEI klar, dass öffentlich subventionierte Infrastrukturen für alle Betreiber nutzbar sein müssen. „Keine Technologie hat sich in den letzten 20 Jahren stärker entwickelt als die Datenübertragung. Denken wir hier an die Evolution von ISDN, GSM über UMTS bis zu LTE. Diese rasante Entwicklung zeigt wie bedeutend die Entwicklung von neuen Technologien und Datenübertragung für die Wettbewerbsfähigkeit von morgen ist. Der Ausbau von leistungsfähigen Datennetzen ergänzt von innovativen IKT-Anwendungen ist eine systemrelevante Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Österreich“, so Roitner.

Das Wissen über Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ist die Basis für zahlreiche moderne Infrastrukturen: Industrie 4.0 oder Smart Grids sind ohne IKT-Vernetzung nicht realisierbar. „Österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben weltweit herausragendes IKT-Wissen. Dieses Know-how muss weiter gezielt ausgebaut werden“,  erklärt Roitner. Der FEEI fordert daher die Aufstockung der IKT-nahen Forschungsförderung um mindestens 200 Millionen Euro aus dem Erlös der Versteigerung. Mindestens 80 Millionen sollen davon für die Aufstockung bestehender IKT-Forschungsprogramme verwendet werden und die restlichen 120 Millionen in den Ausbau von IKT-orientierten marktnahen F&E-Infrastrukturen fließen. „Der Staat ist hier gefordert, zukunftsorientierte und nachhaltige Investitionsanreize und Förderungen zu schaffen!“, so Roitner abschließend.


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