Ende April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für ungültig erklärt. Sie verletze wesentliche Grundrechte der Bürger der Europäischen Union und verstößt insbesondere gegen Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta. Jetzt schloss sich der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem mit Spannung erwarteten Urteil dieser Rechtsmeinung an. Droht trotzdem wieder eine neue Hintertür? [...]
Das sorgt bei dem Verband der heimischen Internetprovider, der ISPA, für Jubelstimmung. „Natürlich haben wir gehofft, dass der VfGH die Vorratsdatenspeicherung aufhebt, sicher waren wir uns da aber bei weitem nicht. Wir setzen uns ja bereits seit 2006 intensiv mit diesem Thema auseinander und haben diese anlasslose Pauschalüberwachung schon immer strikt abgelehnt. Jetzt hat das Gericht klar für die Bürgerinnen und Bürger entschieden und dieser pauschalen Verdächtigung sowie Missachtung der Privatsphäre endlich ein Ende gesetzt“, zeigt sich ISPA Generalssekretär Maximilian Schubert hocherfreut. „Wir sind zuversichtlich, dass auch der Gesetzgeber dieses Urteil respektiert und von einer neuerlichen Einführung der Vorratsdatenspeicherung Abstand nimmt.“
NUR ETAPPENSIEG
Laut Schubert ist die Thematik der Rechtsdurchsetzung im Internet ein laufender Prozess, die Vorratsdatenspeicherung und ihr jetziges Ende nur ein Mosaikstein daraus. „Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung darf nun auf keinen Fall zum Anlass für eine schleichende Ausweitung der Befugnisse der Rechtsdurchsetzungsbehörden genommen werden. Es muss bei allen Beteiligten unbedingte Klarheit über die von den Behörden angewandten Maßnahmen geben“, fordert Schubert, der sich vom Gesetzgeber neben Rechtssicherheit in Hinkunft auch mehr Fingerspitzengefühl und vor allem Transparenz im Umgang mit der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer wünscht. Einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Stakeholder will sich die ISPA bei den durch das Urteil des VfGH notwendig gewordenen gesetzgeberischen Schritten keinesfalls verschließen.
Auch als die Umsetzung der vom EuGH mittlerweile rückwirkend aufgehobenen EU-Richtlinie in Österreich nicht mehr zu verhindern war, hat sich die ISPA nachdrücklich für eine grundrechtsschonende und auf größtmögliche Sicherheit der Nutzerdaten bedachte Vorgehensweise engagiert und intensiv an deren Umsetzung mitgearbeitet. „Wir konnten zwar 2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht mehr verhindern, aber mit der Etablierung der Durchlaufstelle, über die Beauskunftungen von Nutzerdaten laufen müssen, wurde ein Instrument geschaffen, das für Transparenz sorgt und Missbrauch bestmöglich verhindert“, erläutert Schubert. Über diese Durchlaufstelle werden die Daten hochverschlüsselt übermittelt und mittlerweile ersetzt diese auch bei der Beauskunftung von Verkehrsdaten die bis vor kurzem üblichen Faxe und E-Mails. „Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung darf aber keinesfalls das Aus für die Durchlaufstelle bedeuten, sonst fallen wir bei der Beauskunftung wieder in die E-Mail und Fax-Steinzeit zurück“, fordert Schubert abschließend.
„SACHE KOMMT IN BEWEGUNG“
Gestern, noch vor der Bekanntgabe des VfGH-Urteils, meldete sich zum Thema Vorratsdaten auch der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer zu Wort. „Mehr als zwei Monate nach dem bahnbrechenden EuGH-Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung kommt endlich Bewegung in die Sache“, wurde er in einer Aussendung des SPÖ-Pressedienstes zitiert. Damit bezog er sich darauf, dass der Juristische Dienst des EU-Rates den EU-Justizministern bei deren letzten Treffen am 6. und 7. Juni ebenfalls zur Abschaffung der massenhaften Speicherung persönlicher Daten geraten hat. „Nachdem sich EU-Parlament, EuGH und nun sogar Ratsexperten dagegen aussprechen, ist es höchste Zeit für die Mitgliedstaaten, zu handeln: Die EU-weite Datenhamsterei muss ein Ende finden“, betont Weidenholzer.
„Wir haben längst die Bestätigung dafür, dass die massenhafte Ansammlung von Daten auf Vorrat und die Schaffung überdimensionierter Datenlager nicht zu mehr Sicherheit führt. Die Kommission konnte keine signifikanten Erfolge nennen. Österreich und die anderen Mitgliedstaaten müssen endlich die Konsequenzen ziehen, auch aus den Abhörskandalen in Europa und den USA“, fordert der Abgeordnete, und weiter: „Dänemark hat bereits reagiert und die nationale Umsetzung der Richtlinie gekippt. Dem Beispiel müssen wir folgen, und die Grundrechte der BürgerInnen respektieren.“ Zuletzt verlautbarte die zuständige EU-Innenkommissarin Malmström, dass die EU-Kommission keine Neuregelung plane.
Eng damit verknüpft sieht Weidenholzer großen Handlungsbedarf bei der E-Privacy-Richtlinie: „Diese enthält einen Paragraphen, der den Mitgliedstaaten die Vorratsdatenspeicherung wiederum ermöglichen könnte. Daher müssen wir auch diese EU-Gesetzgebung auf ihre Grundrechtskonformität prüfen und überarbeiten.“ (pi/rnf)
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