In Deutschland tritt am 1. August das sogenannte Leistungsschutzrecht in Kraft, das Zeitungsinhalte besser vor unbefugter Nutzung durch Google und Co. schützen soll. Für Österreichs Verleger ist die deutsche Lösung aber noch nicht der Weisheit letzter Schluss, da nach wie vor eine gesetzliche Pflicht zur Vergütung der Nutzung der Inhalte fehlt. [...]
Außerdem diktiere Google durch seine Vormachtstellung am Onlinemarkt Dumping-Preise, mit denen sich kein Journalismus finanzieren lasse, so der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) in seinem Newsletter. „Mit den Erlösen aus Dumping-Werbepreisen lassen sich zwar Suchalgorithmen aber keine Journalisten finanzieren, die man für die Erstellung hochwertiger Inhalte benötigt“, so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. Dieser Umstand wachse sich in letzter Konsequenz zu einem demokratiepolitischen Problem aus, warnte er.
Grundsätzlich fordert der VÖZ nach wie vor die Einführung eines Leistungsschutzrechts und wird die Entwicklungen in Deutschland verfolgen, „und seine Schlüsse für den heimischen Gesetzwerdungsprozess nach der Nationalratswahl ziehen“, so Grünberger. (apa)
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