„Yesss!“-Verkauf: Bundeswettbewerbsbehörde mit Anklage bedroht

Die geplante Übernahme des Mobilfunkdiskonters "Yesss!" durch den Marktführer Telekom Austria lässt offensichtlich die Nerven flattern. [...]

Wie das „WirtschaftsBlatt“(Montag) berichtet, sollen Anwälte von involvierten Firmen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit Amtshaftungsklagen gedroht haben, falls sie gegen den Deal Einspruch erhebt. „Das habe ich noch nie erlebt, dass man einer Behörde prophylaktisch mit Amtshaftungsklage droht“, sagte BWB-Sprecher Stefan Keznickl zur Zeitung. Bei den involvierten Firmen – die Telekom als Käufer, Orange als Mutterkonzern von „Yesss!“ und „3“ als potenzieller Käufer von Orange – wird bestritten, mit der forschen Vorgangsweise der Rechtsvertreter etwas zu tun zu haben.

Das „WirtschaftsBlatt“ zitiert Keznickl mit den Worten: „Wir werden Rekurs erheben mit der Begründung, dass das Gutachten in wesentlichen Teilen falsch und unzureichend ist und im ökonometrischen Modell auch nicht schlüssig nachvollziehbar“. Der Rekurs richtet sich gegen die Entscheidung des Kartellgerichtes, die Übernahme von „Yesss!“ durchzuwinken. Beauftragt wurden die Gutachter von der BWB und der Kartellbehörde. Gerüchten zufolge soll das Gutachten rund 150.000 Euro gekostet haben.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat allerdings auf APA-Anfrage dementiert, dass bereits die Entscheidung gefallen sei, gegen das Grüne Licht des Kartellgerichts zum Kauf von Yesss! durch die Telekom Austria Rekurs einzulegen. Sie widerspricht damit dem Medienbericht. Ob es Rekurs geben wird oder nicht, entscheide sich bis zum 17. Dezember, wurde betont.

Ein Wörtchen hat auch noch die EU mitzureden, sie muss den Kauf von Orange durch „3“ absegnen. Die Frist dafür läuft bis 21. Dezember, dem Vernehmen nach soll es aber bereits diesen Mittwoch eine Entscheidung geben. (apa)


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