Der Gebrauchtsoftware-Pionier usedSoft feiert in diese Tagen sein zehnjähriges Bestehen. Seit der Gründung hat sich viel bewegt. [...]
Als usedSoft am Dezember 2003 in den Markt ging, hatten Unternehmen bei der Software-Beschaffung keine Wahl. Sie mussten kaufen, was ihnen die Software-Monopolisten boten. Heute, nur ein Jahrzehnt später, ist Schwung in den Gebrauchthandel mit Software gekommen – mit zweistelligen Zuwachsraten.
Als der usedSoft-Gründer Peter Schneider mit dem Gebrauchtsoftware-Handel begann, lag seinem Geschäftsmodell eine einfache Idee zugrunde: Im Gegensatz zu fast allen anderen Produkten nutzt sich Software nicht ab. Eine gebrauchte Lizenz hat für den Käufer den gleichen Wert wie eine neue – mit dem Unterschied, dass der Käufer sie zu wesentlich günstigeren Konditionen bezieht.
„In Unternehmen und öffentlicher Verwaltung steigen die Aufwendungen für Software Jahr für Jahr“, unterstreicht auch usedSoft-Verwaltungsrat Hans-Olaf Henkel, ehemaliger IBM-Europachef und BDI-Präsident. „Während ihre Kunden unter zunehmendem globalen Wettbewerbsdruck stehen, fahren die Lieferanten von Software immer höhere Gewinne ein. Da ist es erfreulich, dass usedSoft mit dem Handel von Gebraucht-Software neue Alternativen aufgetan hat – als natürlicher Verbündeter sowohl der Aktionäre als auch der Steuerzahler.“
„usedSoft hat mit großem Aufwand und beeindruckender Hartnäckigkeit den entscheidenden Durchbruch bei der Liberalisierung des Software-Markts erreicht“, ergänzt Heinrich von Pierer, langjähriger Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzender von Siemens und ebenfalls Mitglied des usedSoft-Verwaltungsrats. „Davon können heute alle profitieren, die ihre ständig gestiegenen Kosten für Software verringern wollen – ob großes oder kleines Unternehmen, ob öffentlich oder privat. Wer den freien Wettbewerb für den Motor unserer Volkswirtschaft hält, muss sich über den Aufstieg von usedSoft freuen.“
MASSIVE VORBEHALTE
Dennoch sah sich Schneider in den ersten Jahren massiven Vorbehalten gegenüber. „Die Software-Hersteller hatten jahrzehntelang ein echtes Kunststück fertiggebracht“, erinnert er sich an die Zeit der Unternehmensgründung. „Sie hatten den Kunden eingeimpft, Software sei ein Produkt besonderer Art und könne nicht gebraucht gehandelt werden.“ Schneider wusste, dass er das Bewusstsein des Marktes verändern musste, und er wusste auch, dass das nicht von heute auf morgen geht.
Im Grundsatz war es zwar seit jeher legal, Software gebraucht zu verkaufen und zu kaufen. Doch die technologische Entwicklung war so rasant verlaufen, dass die Gesetze schnell veralteten. So stammt etwa die EU-weit geltende Software-Richtlinie, die den Weiterverkauf von Computerprogrammen prinzipiell erlaubt, aus dem Jahr 1993. Also aus einer Zeit, in der niemand daran dachte, dass man Software einmal per Download erwerben könnte. Die Software-Hersteller nutzten das aus und ließen kaum ein Mittel aus, um ihr Monopol zu retten. Doch Peter Schneider war mehr denn je von seiner Geschäftsidee überzeugt und entschlossen, die Rechtslage höchstrichterlich klären zu lassen.
Am 3. Juli 2012 war es schließlich soweit: Der Europäische Gerichtshof fällte sein richtungweisendes Urteil. Und das fiel eindeutig aus: Nach langen Jahren der Unsicherheit schuf der EuGH endgültig Rechtssicherheit für den Gebrauchtsoftware-Handel: Er entschied, dass der Erschöpfungsgrundsatz (Rechtsgrundsatz der den Weitverkauf von einmal erworbenen Gütern erlaubt) bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Die Richter betonten: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.“ Ein Hersteller hat demnach nach dem ersten Verkauf keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es frei weiterverkaufen. usedSoft war damit endlich am Ziel – und eines der letzten großen Monopole war endgültig gefallen.
Seitdem ist der Markt für Gebraucht-Software regelrecht explodiert: Der Umsatz von usedSoft hat sich seit dem EuGH-Urteil fast verdoppelt. Waren es vor dem EuGH-Urteil noch durchschnittlich drei Neukunden pro Woche, die sich für usedSoft-Lizenzen entschieden, sind es seitdem bis zu fünf Neukunden pro Tag. (pi)
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