Datenschutz-Ziviltechniker Wolfgang Fiala ist ein alter Hase im Datenschutz-Geschäft. Gemeinsam mit seinem Ziviltechniker-Partner Peter Gelber hat er nun die einzige Ziviltechniker GmbH gegründet, die sich ausschließlich mit Datenschutz beschäftigt. [...]
Wolfgang Fiala, staatlich befugter und beeideter IT-Ziviltechniker, ist derzeit ein gefragter Mann: ob Videoüberwachung im Allgemeinen, Datenschutz an Schulen oder in Online-Portalen, oder Gastautor für die COMPUTERWELT: seit Einführung der DSGVO gibt es so etliche offene Fragen in Unternehmen, Behörden oder Institutionen, die auf eine Klärung durch Datenschutz-Experten warten. Denn seit Inkrafttreten der DSGVO vor knapp fünf Monaten, sind alle Firmen, Behörden, etc. zum strengeren und umfassenden Schutz persönlicher oder gar sensibler Daten von Kunden, Vertrags-Partnern, Mitarbeitern, etc. verpflichtet.
„Es ist überraschend wie wenig Risiko-Bewusstsein im Umgang mit den Daten Betroffener vor der DSGVO-Einführung vorhanden war“, zeigt sich Fiala erstaunt. Die DGSVO ist noch jung, die Praxis wirft daher bereits jetzt viele ungeklärte Situationen und Fragen auf, bei denen Fiala hinzugezogen wird: „Das sind nicht immer eindeutig zu beantwortende Fragen. Was aber klar ist: Die DSGVO ist ein Gewinn. Denn ich sehe wie viel Mühe man sich derzeit allerorts gibt und wie die Sensibilität im Umgang mit Daten aller Art wächst“, zeigt sich Fiala optimistisch.
Startup „DSGVO Datenschutz Ziviltechniker GmbH“
Fiala: „Mit dem Inkrafttreten der DSGVO wurde dem Datenschutz mehr Aufmerksamkeit zuteil. Um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen habe ich gemeinsam mit meinem Partner Peter Gelber und mit Irene Schaller die „DSGVO Datenschutz Ziviltechniker GmbH“ gegründet. Ziel ist umfassender Datenschutz für Unternehmen, Gemeinden, Kammern, Ambulatorien, Instituten und Vereine. Wir sind die einzige Ziviltechniker GmbH, die ausschließlich Datenschutz-Dienstleistungen anbietet.
Drei Säulen im Portfolio
- Beratung: Kunden werden in allen Fragen des Datenschutzes beraten. Dazu gehören insbesondere die Auslegung der Bestimmungen der DSGVO und des DSG. Die erforderliche rechtliche Unterstützung wird von Datenschutz-Juristen eingeholt. Es sind vor allem die Fragen der praktischen Umsetzung, die im täglichen Alltag herangetragen werden.
- Datenschutz-Beauftragte: Als „Technische Notare“ haben Ziviltechniker einen hohen Stellenwert gegenüber Behörden, Gerichten und auch in der Bevölkerung. Mehr als 30 Kunden vertrauen bereits auf die Expertise von Fiala / Gelber und haben die Ziviltechniker GmbH als Datenschutz-Beauftragte benannt. Die Vertretung gegenüber der Datenschutz-Behörde bei Beschwerden Betroffener, bei Datenschutz-Verletzungen und bei amtswegigen Verfahren bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeiten. Weiters werden die Kunden gegenüber Betroffenen abgeschirmt. Die DSGVO Datenschutz Ziviltechniker GmbH fungiert in allen Datenschutz-Angelegenheiten als Kommunikations-Schnittstelle nach außen.
- Zertifikate: Nach organisatorischen und technischen Gesichtspunkten wird überprüft, ob die DSGVO eingehalten wird. Über das Ergebnis wird ein Ziviltechniker–Zertifikat ausgestellt, welches einer amtlichen Urkunde entspricht. Nur Ziviltechniker sind befugt, derartige Urkunden auszustellen.
Drei Schritte zum Erfolg
All jenen, die nun aufgrund der DSGVO zu verbesserten Datenschutz verpflichtet sind, empfiehlt Fiala ein möglichst systematisches Vorgehen. „Die DSGVO gibt bereits Anstöße dazu, sie müssen nur langsam und mit Bedacht umgesetzt werden“, meint Fiala. Der erste Schritt, um keine Probleme mit der Datenschutzbehörde zu bekommen, ist sich sämtlicher Risiken bewusst zu werden. Im zweiten Schritt muss man besondere Aufmerksamkeit der Abschätzung möglicher Folgen widmen, wenn etwa neue Technologien verwendet werden oder voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Im dritten Schritt wird festgelegt, mit welchen technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen das Risiko für die Betroffenen minimiert werden kann.
Ein Ziviltechniker-Zertifikate gilt immer
Unternehmen wollen das Vertrauen ihrer Kunden oft gerne durch Zertifikate oder Gütesiegeln stärken. Verständlich: Der Konsument ist erprobt darin, denn allein im Lebensmittelhandel ist er sogar drauf angewiesen. Ob AMA-Gütesiegel, Bio-Produkte oder nachhaltiger Fischfang: ohne eine Plakette, aufgetragen durch vertrauenswürdige Vereine, ist es dem Einzelnen nicht möglich zu überprüfen woher das Fleisch, der Fisch oder das Gemüse wohl kommen.
Ähnlich verhält es sich nun im Datenschutz. Dem Konsumenten ist es nicht möglich die organisatorische Maßnahmen oder die Verlässlichkeit einer Löschung im Unternehmen zu überprüfen. Daher boomt seit Einführung der DSGVO auch das Geschäft mit den Zertifikaten. Sicherheit bei der Seriosität dieser Zertifikate bieten aber Fiala zufolge ausschließlich Ziviltechniker-Urkunden: „Da meine Kollegen und ich mit dem so genannten öffentlichen Glauben versehen sind, sind wir technische Notare und dürfen vorbildlichen Datenschutz mit einer öffentlichen Urkunde beglaubigen.“ Ob das vor der Datenschutzbehörde als Zertifikat gilt? „Selbstverständlich. Denn der Inhalt einer solchen Urkunde muss erst widerlegt werden!“
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