Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging gegen 20 Vertragsklauseln des Internetanbieters UPC gerichtlich vor und konnte nun auch im Berufungsverfahren punkten: Das Urteil wurde hinsichtlich 19 Klauseln bestätigt, teilte der VKI mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. [...]
UPC betonte gegenüber der APA, dass die AGBs bereits angepasst wurden und die nun noch offenen Punkte entsprechend geändert werden. „Ein besonderes Entgelt für die Ausstellung von Papierrechnungen ist unzulässig, die Änderungen von AGB und Entgelten können nicht über Verschweigungsklauseln vorgenommen werden und verschiedene Zugangsfiktionen im Bereich der elektronischen Rechnung sind ebenfalls verpönt“, resümieren die Konsumentenschützer.
Damit sei neuerlich klargestellt, dass auch schon vor Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes am 21.2.2012 die Betreiber für eine Papierrechnung kein gesondertes Entgelt hätten vereinbaren und verlangen dürfen.
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