Nach der Datenschutz-Grundverordnung (kurz »DSGVO«) müssen Systeme fair gestaltet und den Nutzern eine echte Wahlmöglichkeit bieten. [...]
Die oft praktizierte Zustimmungsoptimierung, so viele Daten wie möglich anhand eines besonders nutzerunfreundlichen Webdesigns abzusaugen, ist aus Sicht des von Max Schrems mitgegründeten „Europäischen Zentrums für digitale Rechte“ (kurz „NOYB“) meist datenschutzrechtlich nicht konform, und daher kämpft NOYB auch regelmäßig dagegen an.
Aus Sicht von NOYB ist gerade die Zustimmung durch „Dark Patterns“ für Nutzer unübersichtlich und verleiten diese dazu, aus Frust die Cookies uneingeschränkt zu akzeptieren – obwohl die wenigsten Nutzer dies tatsächlich wollen. Zu den DSGVO-Verstößen zählt dabei zum Beispiel eine fehlende Ablehnen-Option, bereits angekreuzte Kästchen oder irreführende Einfärbungen von Zustimmungs- und Ablehnungs-Feldern. NOYB hat dazu eine eigene Software entwickelt, die automatisiert Verstöße erkennt und automatisch Beschwerden generiert. Bereits letztes Jahr hat NOYB 422 formelle Beschwerden gegen vermeintlich unzulässige Cookie-Banner bei insgesamt zehn Aufsichtsbehörden eingelegt.
Datenschutzkonforme Cookie-Einstellungen
Die nun betroffenen Unternehmen haben vom NOYB einen „formlosen Beschwerdeentwurf“ mit einer Anleitung zur Anpassung ihrer Softwareeinstellungen erhalten. Dies unter Setzung einer Frist von 60 Tagen zur datenschutzkonformen Umsetzung. Falls die betroffenen Unternehmen ihre Cookie-Banner nicht innerhalb der gesetzten Frist ändern, wird NOYB offiziell Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.
Wer nicht kontaktiert wurde, sollte nicht auf eine europaweite Vereinheitlichung von Regeln und Definitionen für irreführende Designs warten, sondern seine Cookie-Einstellungen und Zustimmungserklärung schon jetzt datenschutzkonformer einstellen, da NOYB auch in Zukunft irreführende Cookie-Banner auf Webseiten suchen, scannen und dagegen vorgehen wird. NOYB hat bereits angekündigt, dass das Projekt noch ausgeweitet wird, um weitere Verstöße zu verfolgen. Es ist davon auszugehen, dass diese Beschwerden daher nur der Anfang einer großen Welle sind.
*Mag. Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor-Wessing.
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