A1 Telekom: E-Rechnungen bringen Nachteile für Kunden

Viele Geschäftskunden der A1 Telekom erhalten die Rechnungen elektronisch per E-Mail zu- bzw. im A1-Kundenkonto bereitgestellt. [...]

Viele Geschäftskunden der A1 Telekom erhalten die Rechnungen elektronisch per E-Mail zu- bzw. im A1-Kundenkonto bereitgestellt. Obwohl sich der Telekommunikationsriese durch diese Praxis horrende Kosten spart, profitieren Kunden davon nicht. Ganz im Gegenteil: Der A1-Kunde benötigt Expertenwissen, um eine elektronisch generierte Rechnung auf ihre Vertrauenswürdigkeit hin zu prüfen. Die gängige Praxis der Prüfung über einen Prüfservice führt bei A1 Telekom zu einem verwirrenden Ergebnis, denn im Zuge der Validierung erscheint in den meisten Fällen eine Fehlermeldung.
Um dennoch die Vertrauenswürdigkeit und damit die Echtheit des Rechnungsausstellers bestätigt zu bekommen, bedarf es der fachgerechten Installation des von der A1 Telekom verwendeten Stammzertifikates in den User-Browser sowie die korrekte Konfiguration des Adobe Readers. Selbst Fachleute in darauf spezialiserten Unternehmen benötigen je nach Browser-Typ mehrere Anläufe. Der Grund: Die A1 Telekom stellt weder eine Anleitung für ihre Rechnungsempfänger bereit noch bietet sie einen Prüfservice an.
Während sich die A1 Telekom bei sehr vielen Kunden unkompliziert das Geld per Bankeinzug holt, zeigt sie sich wenig serviceorientiert bei der Bereitstellung der E-Rechnung. Der Kunde muss sich nach dem Login in seinem A1-Kundenkonto die Rechnung selbst abholen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass eine Original-Rechnung bei vielen Kunden überhaupt nicht vorliegt, sondern nur eine Rechnungskopie ohne elektronische Signatur. Für Businesskunden sind relevante Rechnungen im XML-Format zur automatischen Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten in der Buchhaltungssoftware nicht vorhanden.
Michael Butz, Geschäftsführer des gesetzlich anerkannten Zertifizierungsanbieters A-Trust, attestiert vielen etablierten Großunternehmen eine kundenverachtende und benutzerfeindliche Handhabung im Umgang mit elektronischen Rechnungen. „Diese Praxis hat weder einen Nutzen für den Kunden noch einen Vorbildcharakter für andere Unternehmen“, so der Experte.
Auf die Frage, wie und wo eine A1-E-Rechnung auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüft werden kann, kam die Antwort: „Wie wollen Sie das überhaupt prüfen? Ihnen steht es jederzeit frei, die Rechnung bei der Buchhaltung zu beeinspruchen.“ Livia Dandrea-Böhm von der A1-Pressestelle überrascht hingegen mit einer skurrilen Empfehlung: „Mehr Info bzw. A1 Telekom Austria als Inhaber einer fortgeschrittenen Signatur findet man auch unter: http://signatur.rtr.at/de/providers/properties/advanced.html.“
Hier wird erklärt, dass die Erfüllung der Anforderungen für die fortgeschrittene elektronische Signatur durch die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde beaufsichtigt wird, der RTR-Prüfservice liefert bei elektronisch signierten Rechnungen jedoch folgendes negatives Ergebnis: „Es konnte keine formal korrekte Zertifikatskette vom Signatorzertifikat zu einem vertrauenswürdigen Wurzelzertifikat konstruiert werden.“


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