Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete den Anmeldevorgang des Online-Anbieters als rechtswidrig. [...]
Datenschützer warnen vor der Nutzung des neuen Internet-Musikdienstes Spotify. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete den Anmeldevorgang des Online-Anbieters in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ als rechtswidrig. So sei ein Zugang zu Spotify nur mit einem Profil beim sozialen Netzwerk Facebook möglich.
Schaar verwies auf das Telemediengesetz, das Anbieter dazu verpflichte, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Spotify gewähre dieses Recht jedoch nicht, da Nutzer sich zunächst bei Facebook registrieren müssten. Bei Facebook wiederum müssten User ihren vollständigen Namen angeben, was eine anonyme Nutzung ausschließe.
Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix riet in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ von Spotify ab. „Da Facebook sich nicht an deutsches Datenschutzrecht hält, wie das Landgericht Berlin gerade bestätigt hat, kann man von der Nutzung des Dienstes Spotify nur abraten“, sagte Dix.
Die Musikindustrie wiederum begrüßte das neue Angebot. „Das Angebot schlägt eine Brücke zum legalen Musikkonsum“, sagte Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Nach seinen Angaben laden in Deutschland mehr als drei Millionen Menschen illegal Musik herunter. Drei Viertel von ihnen würden gar kein Geld mehr für Musik ausgeben.
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