Der KI-Kodex der EU

Die EU hat mit dem »KI-Verhaltenskodex für allgemeine Zwecke« (General-Purpose AI Code of Practice) ein freiwilliges Instrument geschaffen, um Unternehmen die Umsetzung und Einhaltung des AI-Act zu erleichtern. In der Praxis gehen die Meinungen über den Kodex auseinander. [...]

Mag. Andreas Schütz und RA Mag. Christopher Bakier sind Juristen der Kanzlei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing
Mag. Andreas Schütz und RA Mag. Christopher Bakier sind Juristen der Kanzlei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing

Mit Inkrafttreten weiterer Bestimmungen des AI-Act im Sommer 2025 gelten auch neue Pflichten für Anbieter von General Purpose Artificial Intelligence (GPAI). Zuvor wurde der KI-Verhaltenskodex im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Prozesses unter Mitwirkung unabhängiger Expert:innen erarbeitet und am 10. Juli 2025 veröffentlicht. Betroffen sind Unternehmen, die gemäß dem AI-Act KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck – also für eine Vielzahl von Aufgaben geeignet – entwickeln. Dazu zählen etwa »Large Language Models« (LLMs) wie ChatGPT oder Gemini. Für bereits zuvor in Verkehr gebrachte Modelle gelten Übergangsregelungen.

Unternehmen können den GPAI-Kodex freiwillig unterzeichnen und sich damit an ihn binden. Von dieser Möglichkeit wird unterschiedlich Gebrauch gemacht: Mehrere führende Anbieter wie Google, Microsoft und OpenAI haben unterzeichnet, während andere – wie Meta oder xAI – den Kodex bislang nur teilweise oder gar nicht übernommen haben. Kritiker äußern teils Bedenken hinsichtlich möglicher Einschränkungen von Innovation und einer Überregulierung.

Der GPAI-Kodex ist in drei Bereiche unterteilt: Transparenz, Urheberrecht und Sicherheit, wobei das Kapitel zur Sicherheit nur für GPAI mit systemischem Risiko gilt. Unternehmen müssen nach dem AI-Act unter anderem folgende Pflichten erfüllen: Sie müssen Informationen über ihre KI-Modelle – einschließlich Angaben zu Trainingsdaten – bereitstellen, Urheberrechte einhalten und im Bereich Sicherheit Risikomanagementsysteme einsetzen. Der Kodex gibt praktische Hinweise, wie diese Pflichten erfüllt werden können.

Ein Vorteil für Unternehmen, die sich dem GPAI-Kodex unterwerfen, ist, dass sie mit einer fokussierten Prüfung rechnen können, die sich auf die Umsetzung des Kodex stützt. Zudem schafft der Kodex eine Vermutung der Konformität mit den relevanten Bestimmungen des AI-Act, was Verwaltungsaufwand verringern und Rechtssicherheit schaffen kann. Unternehmen, die den Kodex nicht unterzeichnen, müssen dagegen geeignete alternative Verfahren zur Einhaltung entwickeln, die von der Kommission geprüft werden. 

Für die Umsetzung des GPAI-Kodex ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, wie er sich in der Praxis bewährt und inwieweit er Unternehmen bei der Umsetzung des AI-Act tatsächlich unterstützt.

*Mag. Andreas Schütz und RA Mag. Christopher Bakier sind Juristen der Kanzlei Taylor-Wessing.


Mehr Artikel

News

Produktionsplanung 2026: Worauf es ankommt

Resilienz gilt als das neue Patentrezept, um aktuelle und kommende Krisen nicht nur zu meistern, sondern sogar gestärkt daraus hervorzugehen. Doch Investitionen in die Krisenprävention können zu Lasten der Effizienz gehen. Ein Dilemma, das sich in den Griff bekommen lässt. […]

Maximilian Schirmer (rechts) übergibt zu Jahresende die Geschäftsführung von tarife.at an Michael Kreil. (c) tarife.at
News

tarife.at ab 2026 mit neuer Geschäftsführung

Beim österreichischen Vergleichsportal tarife.at kommt es mit Jahresbeginn zu einem planmäßigen Führungswechsel. Michael Kreil übernimmt mit 1. Jänner 2026 die Geschäftsführung. Maximilian Schirmer, der das Unternehmen gegründet hat, scheidet per 14. April 2026 aus der Gesellschaft aus. […]

News

Warum Unternehmen ihren Technologie-Stack und ihre Datenarchitektur überdenken sollten

Seit Jahren sehen sich Unternehmen mit einem grundlegenden Datenproblem konfrontiert: Systeme, die alltägliche Anwendungen ausführen (OLTP), und Analysesysteme, die Erkenntnisse liefern (OLAP). Diese Trennung entstand aufgrund traditioneller Beschränkungen der Infrastruktur, prägte aber auch die Arbeitsweise von Unternehmen.  Sie führte zu doppelt gepflegten Daten, isolierten Teams und langsameren Entscheidungsprozessen. […]

News

Windows 11 im Außendienst: Plattform für stabile Prozesse

Das Betriebssystem Windows 11 bildet im technischen Außendienst die zentrale Arbeitsumgebung für Service, Wartung und Inspektionen. Es verbindet robuste Geräte, klare Abläufe und schnelle Entscheidungswege mit einer einheitlichen Basis für Anwendungen. Sicherheitsfunktionen, Updates und Unternehmensrichtlinien greifen konsistent und schaffen eine vertrauenswürdige Plattform, auf der sowohl Management als auch Nutzer im Feld arbeiten können. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*