Die Cloud-Strategie des Bundeskanzleramtes

Das Ziel, allen Bürgern Zugang zu jeder Form von E-Government zu ermöglichen, lässt sich ohne Cloud-Services kaum realisieren. Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten sowie sichere Transaktionen und sicherer Zugang haben dabei höchste Priorität. [...]

Wien – Neue Arbeitsweisen, Mobilität, zentrale Registerkonzepte, Standardisierung, Soziale Medien und Cloud Computing verändern auch die öffentliche Verwaltung. Den hohen Stellenwert, den E-Government in Österreich genießt, zeigt die Tatsache, dass die Gesamtkoordination im Bundeskanzleramt (BKA) angesiedelt ist. Die Dachmarke dafür ist die 2005 geschaffene Plattform Digitales Österreich (PDÖ), die heute das Koordinations- und Strategiegremium der Bundesregierung für E-Government in Österreich darstellt. Hier laufen die Agenden der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden und des Gremiums IKT-Bund zusammen.
Die Voraussetzungen für erfolgreiches E-Government sind effizientes Service, Transparenz und Kundenorientierung, Reorganisation von Arbeitsabläufen und Kommunikationswegen, Schaffung universaler virtueller Anlaufstellen (One-Stop-Shop), ein flexibles, schnelles und sicheres Verwaltungssystem, gemeinsames Vorgehen der Verwaltungen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sowie Interoperabilität und offene Schnittstellen.
Der IKT-Bereich des BKA ist hier im Wesentlichen auf drei Säulen aufgestellt. »Das eine ist der IT-Betrieb im Bundeskanzleramt selbst«, erklärt Roland Ledinger, Leiter IKT-Strategie des Bundes im BKA und zugleich Geschäftsführer der PDÖ. »Wir servicieren derzeit zirka 1.600 Arbeitsplätze in Wien sowie 25 in Paris bei der Ständigen Vertretung Österreichs in der OECD. Dazu haben wir zwei Rechenzentrumsstandorte, das zentrale Ausweichrechenzentrum in St. Johann im Pongau und einen Standort in der Wiener Innenstadt.«
Die zweite tragende Säule sind die E-Government-Projekte wie etwa das Rechtsinformationssystem, der ELAK (Elektronischer Akt) und die Help-Plattform als One-Stop-Anlaufstelle für die Bürger. Services, die von Jahr zu Jahr stärker genutzt werden: 2014 haben bereits 15,3 Millionen User auf das Informationsangebot des digitalen Amtshelfers HELP.gv.at zugegriffen (2012: 9,1 Millionen) und über 47 Millionen Seiten abgefragt. Auf ein Amt umgerechnet wären das rund 450 Schalter, die das ganze Jahr über 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche parallel Anfragen abarbeiten.
»Die dritte Säule betrifft die übergreifende Koordination auf Bundes-, Länder-, Städte- und Gemeindeebene. Das sind in Summe 80 IKT-Mitarbeiter, wovon 30 in den betriebsnahen Bereichen tätig sind«, erklärt Ledinger.
KOSTENDRUCK
Für die öffentliche Verwaltung ist es schon allein aus Kostengründen wichtig, sich mit neuen Trends in der IT auseinanderzusetzen. Cloud Computing ist dabei der nächste logische Schritt in der Shared IT. Damit wird die klassische Konsolidierung gleich übersprungen. Denn viele Cloud-Lösungen stellen schon heute verbesserte, standardisierte Services für Bürger in Aussicht, wobei auch ein Brückenschlag zu wirtschaftlichen Dienstleistungen denkbar ist. Zwar gibt es noch Herausforderungen im Sicherheitsbereich und beim Datenschutz, doch die Risiken sind beherrschbar.
Fest steht: Die öffentliche Verwaltung kann von Cloud-Lösungen in vielerlei Hinsicht profitieren. »Beispielsweise wird es leichter, Webauftritte in der Cloud zu vereinheitlichen«, sagt Ledinger. »Außerdem lassen sich einmal umgesetzte Bürger-Services, wie etwa zur Verwaltung von Amtsterminen, leicht in weiteren Gemeinden realisieren.« Im Hintergrund geht es freilich auch darum, die öffentliche IT zu konsolidieren und damit Kosten und somit Steuergeld zu sparen. »Rechenzentren sind Fixkostenintensiv und mit Zugriff auf passende Cloud-Services können einzelne öffentliche Verwaltungsstellen massiv sparen, da sie dann nur die tatsächlich genutzten Leistungen bezahlen. Das ist ein Paradigmenwechsel.«
GESUNDE MISCHUNG
Gerade im öffentlichen Bereich gibt es gewisse Einschränkungen. »Wir verwenden durchaus Cloud-Lösungen für den Austausch und die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten, allerdings in verschiedenen Ausprägungen. Der ELAK läuft als Software as a Service und bei der Erstellung von Dokumenten gemeinsam mit externen Partnern nutzen wir ein Cloud-Service zur Kollaboration.« Bei personenbezogenen Daten dagegen führt der Weg der Verwaltung aber nicht in eine Public Cloud. Denn derzeit können große Dienstleister nicht garantieren, dass etwa US-Behörden keine unerwünschte Dateneinsicht nehmen. Für diesen empfindlichen Bereich steht eine Private Cloud zur Verfügung, in der nur klar definierte Nutzer Zugriff auf Daten haben.
Doch nicht nur Usability und Sicherheit sind in der IKT-basierten Verwaltung zentrale Themen. Laut Ledinger wird es immer schwieriger, die Qualifikation der Mitarbeiter in derselben Geschwindigkeit mitzuführen, in der sich die Rahmenbedingungen ändern. Das gilt auch für die Nutzung von Cloud Computing: »Es ist notwendig, Umsetzungsmöglichkeiten auf Basis bereits verfügbarer Cloud-Services beurteilen zu können«, sagt Ledinger. »Die Anforderungen zu verstehen und dann das richtige vorhandene Service zu identifizieren, wird eine immer wichtigere Kompetenz. Wir brauchen also Generalisten, die aber auch die Fachprozesse im Kopf haben. In unseren IT-Abteilungen steht nach wie vor der Selbstbau im Vordergrund, für Cloud Computing ist da sicher ein noch ein Kulturwandel nötig.«
Dass dieser Wandel kommen wird, steht für den CIO des BKA fest: »Wir werden künftig nicht mehr groß programmieren, sondern als eine Art Integrator von Diensten und Services agieren, als Schnittstelle zwischen Fachbereichen und IT-Anbietern.« Ein wichtiger Punkt ist dabei heute schon das Thema Standardisierung. »Hier ist die Einordnung von angebotenen Cloud-Services sehr hilfreich.«
BUNDESKANZLERAMT
Das Bundeskanzleramt Österreich ist mit mehr als tausend Mitarbeitern für die Koordination der allgemeinen Regierungspolitik, die Informationstätigkeit der Bundesregierung und die staatliche Verfassung zuständig. Zudem nimmt es die Vertretung der Republik Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichten sowie vor internationalen Gerichtshöfen wahr.

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