Die Portale „Rechtsinformationssystem“ und „help.gv.at“ feiern 2013 ihren 15. Geburtstag

Seit 1997 können sich die Bürger via Internet über Ämter, Gesetze und Behörden informieren. [...]

Österreich ist im E-Government seit Jahren europaweit ganz vorne mit dabei, wie verschiedene Rankings immer wieder belegen. Anfang Jänner gab es aber etwas anderes zu feiern: 15 Jahre Bürgerportal help.gv.at und Rechtsinformationssystem (RIS). Die Plattformen stehen den Bürgern seit 1997 via Internet zur Seite, wenn es um Ämter, Behörde oder Gesetze geht und versuchen Amts- und Juristendeutsch in für „Otto Normalbürger“ verständliche Sprache zu übersetzen.

Waren es zu Beginn lediglich elektronische Formulare, stehen auf help.gv.at mittlerweile etwa tausend verschiedene Anträge und Dokumente, die von zu Hause aus gestellt und ausgefüllt werden können, zur Verfügung. Dass die Services von der Bevölkerung gut angenommen werden, zeigen die über neun Millionen 2012 verzeichneten Anwendersitzungen.

Für die nächsten Jahre stehen eine weitere Erhöhung des Bekanntheitsgrades und damit einhergehend die Steigerung der Zugriffszahlen sowie die Ausweitung des Angebotes auf dem Programm, so Sektionschef Manfred Matzka, Präsidialchef im Bundeskanzleramt, anlässlich der „Geburtstagsfeier“ im Bundeskanzleramt. Besonders im Sektor der mobilen Lösungen soll mehr getan werden. Vergangenes Jahr wurden bereits eine Amtsfinder- und eine Handy-Signatur-App präsentiert, folgen sollen eine Art mobiler Mutter-Kind-Pass, der noch für dieses Jahr angekündigt wurde, oder eine Anwendung, die über aktuelle Angebote von staatlichen Kultureinrichtungen informiert.

BELIEBTER ALS WIKIPEDIA MOBILE

Die Anfänge des zweiten „Geburtstagskindes“ RIS reichen bis ins Jahr 1983 zurück, in dem das System in seinen Grundzügen konzipiert wurde. Anfangs war es jedoch nur der öffentlichen Verwaltung zugänglich. Ebenfalls seit 1997 können sich alle Bürger über die österreichischen Gesetzeslagen informieren. Sämtliche im Bundesgesetzblatt zu verlautbarende Rechtsvorschriften sowie Landesrecht und Judikatur werden auf dieser Plattform veröffentlicht. Die vom Bundeskanzleramt betriebene Datenbank bietet einen kostenlosen und barrierefreien Zugang (WAI-A nach WCAG 1.0) und verbucht derzeit im Durchschnitt rund hundert Millionen Dokumentenzugriffe pro Monat. Die im April 2012 eingeführte RIS-App zählte im August des selben Jahres sogar zu den beliebtesten Apps im österreichischen iTunes-Store und war lange Zeit unter den Top 10 in der Kategorie „Nachschlagewerke, kostenlos“ zu finden, womit sie sogar Wikipedia mobile hinter sich ließ.

Für die nächsten Jahre ist im RIS eine Dokumentation der Entscheidungen der neuen Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts geplant. Die authentische Kundmachung des Landesgesetzblattes mehrerer Bundesländer ist ebenfalls vorgesehen.

Sektionschef Manfred Matzka ist überzeugt: „In den nächsten 15 Jahren geht es noch stärker in die Richtung elektronischer Geräte. Zuerst war die Information zu bewegen, die zweite Stufe war die Kommunikation – der Bürger kann rückfragen. Die dritte Stufe war die Interaktion. An diesem Punkt stehen wir heute. Aber wir sind auf dem Weg in Richtung Stufe vier: der kompletten Bereitstellung von Lösungen, die elektronisch organisiert und zugeliefert werden. Wir könnten uns beispielsweise Push-Services vorstellen, die den Bürger an seine Steuererklärung erinnern.“ Instrumente wie help.gv.at würden die Verwaltungsentwicklung vorantrieben, so Matzka weiter. So könnte etwa in der Zukunft der Moment kommen, in dem alles rund um Auto und Führerschein auf dem Display des Autos „mitgeliefert“ werde. „Und help.gv.at wird eine Applikation sein, die nicht einzubauen sich kein Hersteller keisten kann“, schließt der Sektionschef mit einer möglicherweise etwas gewagten Vision. (rnf)


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