DSGVO-Umsetzung ist Teamaufgabe

Für die Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer von PwC ist die kommende EU-DSGVO natürlich ein großes Thema. Die COMPUTERWELT sprach mit PwC-Datenschutzspezialisten Florian Mundigler über seine Erfahrungen bei der DSGVO-Umsetzung. [...]

Florian Mundigler ist Manager Data Privacy & Risk Assurance bei PwC
Florian Mundigler ist Manager Data Privacy & Risk Assurance bei PwC. (c) PwC

Sie beraten sehr viele Branchen. Gibt es hier branchenspezifische Unterschiede bezüglich der DSGVO?

Weniger von der Branche als vom Geschäftsmodell – B2B oder B2C – her. B2C-Unternehmen waren bislang früh in der Umsetzung dran, da die Datenschutzgrundverordnung drei große Silos abdeckt: Kundendaten, Mitarbeiterdaten und Lieferantendaten von natürlichen Personen. Letztere sind ein reduziertes Risiko, da geht es vor allem um Ansprechpersonen. Kundendaten sind insbesondere für B2C-Unternehmen relevant. Doch auch die Mitarbeiterdaten sind zu berücksichtigen. Das ist eine Compliance-Anforderung, die komplett branchenübergreifend ist. Der an sich bereits stark regulierte Finanzbereich kennt sich in Compliance-Dingen eher aus als Industrieunternehmen, für die so etwas oft eine Neuerfahrung ist.

Ist die DSGVO Chance oder Bremse?

Ich glaube nicht, dass die Datenschutzgrundverordnung die Prozesse bremsen möchte, jedoch sollte die Datenverarbeitung über Kunden transparent sein. Die Kunden sollen wissen, welche Daten verarbeitet werden und was mit diesen passiert. Die Transparenz kann durchaus ein Qualitätskriterium sein. Unvorteilhaft ist es, wenn man sich vor dem Datensammeln nie Gedanken gemacht hat, welche Daten man von seinen Kunden benötigt. Meiner Meinung kann sich das DSGVO-Prinzip der Datenminimierung äußerst positiv auf die Qualität der Daten auswirken. Wenn man wirklich seinen Datenstamm aktuell halten will, bedeutet das automatisch ihn kleiner zu halten als bisher.

Was sind die größten Knackpunkte bei der Umsetzung der DSGVO?

Die Beantwortung der Frage, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen überhaupt verarbeitet und was gelöscht werden muss. Dort, wo der IT-Leiter für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zuständig ist, betonen wir stets, dass es nicht reicht, sich nur auf den IT-Part zu verlassen, da wir die Umsetzung als Teamaufgabe sehen. Wir sehen all die Datenschutzprojekte als Schnittstelle zwischen Recht, das die Rahmenbedingungen vorgibt, und dem IT-Verantwortlichen, der die Vorgaben technisch umsetzt.
Dann gibt es noch Fachabteilungen die Cloud-Lösungen nutzen. Doch auch diese »Schatten-IT« ist datenschutzrelevant. Wir haben bei diversen Unternehmen immer wieder ein System identifiziert, von dem die IT keine Ahnung hatte. Aus dem Grund laufen auch unsere Analysen so, dass wir dem Prozess folgen. Also im Fall einer Bewerbung: wo kommt die Bewerbung ins System, wo wird sie abgelegt, wer greift drauf zu und so weiter. Da kann es passieren, dass auf einer Liste mit allen IT-Applikationen des Unternehmens, die eine oder andere nicht dabei ist, weil es eine Cloud-Lösung ist und sich der IT-Verantwortliche für Cloud-Lösungen nicht zuständig fühlt.

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