Editorial: Eine Stärkung der Bürgerrechte

Mit der Erklärung, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei ungültig, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) neue Maßstäbe gesetzt. [...]

Damit hat das Gericht klar im Sinne der Europäischen Grundrechtecharta und damit auch im Sinne der Bürger entschieden. Denn aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten ließen sich sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der erfassten Personen ziehen, wie Ortsveränderungen, soziale Beziehungen etc.

Doch die Interpretationen des EuGH-Urteils gehen weit auseinander. Denn es ist keine generelle Absage an jegliche Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten. Die Einschränkung des Schutzes personenbezogener Daten sei „auf das absolut Notwendige“ zu beschränken. Was das bedeutet, wird in einer neuen Richtlinie festgelegt werden müssen und die nationalen Verfassungsgerichtshöfe werden darüber entscheiden, wie sie anzuwenden sein werden. Die Polizei wird also auch weiterhin die Möglichkeit haben, Verbindungsdaten einzusehen. Aber der anlasslosen Speicherung von Daten unbescholtener Bürger wurde eine klare Absage erteilt.

Das Urteil zeigt, dass es eine lebendige europäische Bürgerbewegung gibt. Die Aktivitäten von Organisationen wie zum Beispiel des österreichischen AK Vorrat haben dafür gesorgt, dass das Thema auf dem Tisch geblieben ist und schließlich in Brüssel und Luxemburg zu einem Umdenken geführt hat. Die EU besteht eben nicht aus 500 Millionen Verdächtigen. Es zeigt aber auch, dass es die EU-Kommission verabsäumt hat, die eigenen Richtlinien zu hinterfragen und nach ihren eigenen Vorgaben und Maßstäben umzusetzen. (cb)


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