Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Daten dürfen nicht mehr so leicht nach Amerika geschickt werden. Die USA seien aufgrund der weitgehenden Befugnisse der nationalen Geheimdienste, was die dort gespeicherten persönlichen Daten betrifft, kein sicherer Hafen. [...]
Nicht ganz unschuldig ist daran der Österreicher Max Schrems, der 2013 von Facebook wissen wollte, wie sicher seine persönlichen Daten eigentlich sind. Dafür reichte er Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde ein, wo Facebook seinen europäischen Hauptsitz hat. Die irische Datenschutzbehörde (DPC) sah sich für den Fall nicht zuständig und bezeichnete die Beschwerde als „albern und lästig“. Zudem berief man sich eben auf das Safe-Harbor-Abkommen. Der Internetgoliath ließ sich von einem einzigen David nicht aus der Ruhe bringen. Doch die Richter in Luxemburg haben nun David aka Max Schrems Recht gegeben. Das Urteil hat sogar Whistleblower Edward Snowden zu einem Gratulationstweet an Schrems bewegt.
Datenschutzbehörden haben der Kommission jetzt drei Monate Zeit gegeben, sich etwas einfallen zu lassen, damit bei den transatlantischen Datenübertragungen „die Grundrechte respektiert“ werden. Mehr als ein kleiner Schritt ist es dann aber doch nicht. Sollte ein Fall mit USA-Bezug an die Datenschutzbehörde herangetragen werden, wird diese im Einzelfall prüfen, ob die Datensicherheit entsprechend den europäischen und den strengeren österreichischen Vorgaben gesichert ist. Das Urteil zeigt aber, dass es noch möglich ist, etwas zu bewegen – auch gegen scheinbar übermächtige Gegner. (cb)
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