Editorial: Freiwillige Durchleuchtung

Passend zum europäischen Datenschutztag Ende Jänner hat Facebook eine neue "Datenschutzrichtlinie" eingeführt. Die Social Media-Plattform weiß damit besser über seine Nutzer Bescheid, als je zuvor. [...]

Das Netzwerk verwertet nun nicht nur Informationen aus dem Profil und dem Freundes-Netzwerk eines Kunden, es werden auch Informationen von Apps und Websites ausgewertet, die Facebook-Technologie nutzen, wie etwa Gefällt mir- oder die Teilen-Schaltflächen. Ferner registriert Facebook das Verhalten seiner Nutzer auf fremden Websites sowie in den Portalen der Tochterunternehmen wie WhatsApp oder Instagram. Kunden haben die Möglichkeit, die neuen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder das Profil zu löschen.

Da klingt es ambitioniert, wenn die EU-Verantwortlichen verkünden, dass sie mit der neuen Datenschutzverordnung die „Rechte des Einzelnen“ besser schützen wollen und wenn EU-Kommissar Günther Oettinger meint, dass sich auch Facebook, Google & Co. an die neuen Regeln halten werden müssen. Wie weit die Großkonzerne darauf eingehen beziehungsweise zustimmen werden, bleibt abzuwarten. Zudem liegen die Vorstellungen zwischen den einzelnen EU-Staaten und dem EU-Parlament teilweise noch meilenweit auseinander. Auch das Thema Vorratsdatenspeicherung wird wieder aktuell. Die neuen „Vorschläge“ aus Brüssel beinhalten Berichten zufolge auch die Speicherung von Daten aus sozialen Medien, die in der gekippten Richtlinie nicht vorgesehen war, also eine verschärfte Form der Vorratsdatenspeicherung. Steht uns also eine noch strengere Überwachung bevor, also je zuvor? (cb)


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