Der OGH hat eine Novellierung des Urheberrechts angeordnet. Für die Umsetzung sowie die Einhebung etwaiger Abgaben sind in Österreich insgesamt acht Verwertungsgesellschaften zuständig. Die bekannteste ist gegenwärtig die Austro Mechana, die mit einer Umbenennung der Leerkassettenvergütung in Speichermedienvergütung ihren Teil dazu beigetragen hat. [...]
Der neue Name ist allerdings das einzig zeitgemäße an dieser Erfindung. In der Realität müssen alle Konsumenten für jedes Gerät zahlen, das über einen Speicher verfügt, also Smartphpnes, genauso wie Tablets oder gar Digitalkameras. Letztgenanntes Produkt verdeutlich die Absurdität der Forderung recht deutlich, schließlich ist der Urheber jedes geschossenen und danach gespeicherten Fotos in der Regel der Besitzer der Kamera. Aber auch ein Smartphone ist nicht die Weiterentwicklung einer Videokassette. Die Austro Mechana sieht das anders. Oder blendet diese Perspektive vielmehr einfach aus.
Ziel ist es, möglichst diskret möglichst viel Geld einzunehmen und in einem intransparenten Schlüssel an ihre Mitglieder zu verteilen. Daher werden Veröffentlichungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 24. Dezember veröffentlicht und Interviewanfragen einfach ignoriert. 50 Millionen soll die neue Abgabe an Mehreinnahmen bringen. Wer das Geld bekommt ist unklar. Wer ein Lied legal aus dem Netz lädt ,zahlt für jedes Gerät auf dem das Lied gespeichert werden kann, obwohl der Konsum des Werkes nur auf einem Gerät zur selben Zeit möglich ist. Dabei ist die Abgabe nicht einmal einem physischen Künstler zuzuordnen.
Der jüngste Vorstoß der Austro Mechana ist ein unausgegorener Schnellschuss, der unter dem Deckmantel des Urheberrechts den heimischen Wirtschaftsstandort schädigt und Konsumenten völlig unverhältnismäßig zur Kasse bittet. (aw)
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