Seit vielen Jahren wird über eine Urheberrechtsnovelle diskutiert, zum Teil sehr kontrovers. Das ist auch verständlich. Die Künstler wollen eine faire Vergütung, die ihnen auch zustehen soll, und die IT-Anbieter zittern um ihr Geschäft und nicht zuletzt den gesamten Wirtschaftsstandort. Da es sich um nationales Recht handelt, könnten viele Konsumenten bei ausländischen Händlern einkaufen, die ja dank E-Commerce nur einen Klick entfernt sind. Schon jetzt landet ein Großteil des Online-Umsatzes im Ausland, das könnte nun noch mehr werden. [...]
Umso unverständlicher ist es, dass die Begutachtungsfrist für die Novelle gerade einmal sechs Werktage betragen hat, einer davon war sogar ein Fenstertag. Immerhin sind in diesem Zeitraum 71 Stellungnahmen eingegangen, die bei Einhaltung aller zeitlichen Vorgaben an einem einzigen Tag gelesen und berücksichtigt werden müssen. Ob der Entwurf überhaupt in irgendeiner Art und Weise abgeändert wird, ist völlig unklar.
Ebenso unklar ist, wie ein Konsument „glaubhaft machen“ will, dass er etwa einen USB-Stick nur für private Zwecke genutzt hat und Anspruch auf eine Rückvergütung hat. In der Praxis ist das eigentlich unmöglich, die Aufnahme einer etwaigen Rückvergütung in die Novelle also ziemlich sinnlos.
Ein weiterer kurioser Aspekt der neuen Novelle ist, dass nunmehr alle Parteien unzufrieden sind. Den Kunstschaffenden geht die Novelle nicht weit genug und sie wollen noch mehr, für den Handel und die Telekom-Unternehmen ist die Novelle ein Schlag ins Gesicht, Geräte aller Art würden empfindlich teurer. Am Ende wird der Konsument den Schnellschuss bezahlen müssen – wo das zusätzlich eingenommene Geld genau landet, weiß ohnehin niemand so genau. (aw)
Be the first to comment