A-Trust hilft E-Rechnungen gesetzeskonform aufzubewahren. [...]
Anfang nächsten Jahres verändert sich in Österreich die Gesetzeslage in Bezug auf die elektronische Rechnungslegung. Ab dann können Unternehmen zwischen drei Verfahren wählen, um die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit elektronischer Rechnungen sieben Jahre lang gewährleisten zu können. Zu diesen zählen innerbetriebliche Steuerungsverfahren bzw. Business Controls und der elektronische Datenaustausch. Die dritte Möglichkeit, E-Rechnungen revisionssicher aufzubewahren, bietet die Nutzung der Qualifizierten Signatur. Sollte keines dieser drei Verfahren gewählt worden sein, besteht im Falle der Steuerprüfung das Risiko des Verlustes des Vorsteuerabzuges – und das möglicherweise rückwirkend.
Mit der Weiterentwicklung des e-Tresor bietet A-Trust eine zentrale, kostenlose Plattform zur Speicherung und Nutzung elektronischer Dokumente mit Einbindung der elektronischen Signatur. So kann den Angaben zufolge eine gesetzeskonforme Archivierung von E-Rechnungen sichergestellt werden. Der neue e-Tresor entspricht laut A-Trust sowohl den aktuellen Gesetzesanforderungen als auch jenen, die ab 01.01.2013 in Kraft treten werden.
Zusätzlich archiviert der e-Tresor Rechnungen für mindestens sieben Jahre und ist somit revisionssicher. Im Rahmen der Weiterentwicklung können Dokumente nun auch direkt aus dem e-Tresor heraus elektronisch signiert werden. Jeder natürlichen Person stehen dabei kostenlos 2 GB an Speicherplatz zur Verfügung. Unternehmen können für 12 Euro pro GB und Monat auch mehr Speicherplatz verwenden, mit dem Vorteil, dass bis zu fünf Mitarbeiter auf den e-Tresor zugreifen können. So lassen sich beispielsweise Workflows wie eine „digitale Unterschriftenmappe“ realisieren. (rnf)
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