EU-Kommission legt Entwürfe für den Digital Services Act und den Digital Markets Act vor

Die Richtlinien haben zum Ziel, Regeln im digitalen Raum zu harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb, Produktsicherheit, Transparenz auf Online-Plattformen und eine bessere Rechtsdurchsetzung bei Verstößen gegen diese Gesetze zu gewährleisten. [...]

Andreas Schütz, Anwalt bei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing
Andreas Schütz, Anwalt bei Taylor-Wessing. (c) Taylor-Wessing

Sämtliche digitalen Dienste, wie Online- und Social-Media Plattformen, Internetprovider, Vergleichsportale, App-Stores oder Cloud- und Webhosting-Dienste haben die Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) zu berücksichtigen, die Verpflichtungen richten sich nach deren Rolle, Größe und Auswirkung im Online-Umfeld.

Im DSA enthalten sind u.a. Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet, Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, Schutzvorkehrungen für Nutzer sowie eine Verbesserung der Transparenz. Sehr große Plattformen haben Maßnahmen zu setzen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, müssen Risikomanagementverpflichtungen erfüllen und bestimmte Daten für Behörden zugänglich machen.
Der Digital Markets Act (DMA) reguliert „Gatekeeper“, also große Online-Plattformen, wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Vermittlungsdienste und Marktplätze. Er soll für gewerbliche Nutzer (Kunden), die auf Gatekeeper angewiesen sind, um ihre Produkte zu vermarkten, ein faires Geschäftsumfeld schaffen und unfaire Kooperationsbedingungen seitens der Gatekeeper verhindern. Verbrauchern soll dabei eine größere Auswahl an Dienstleistungen zu fairen Preisen offenstehen.
Bemerkenswert sind die vorgesehenen Sanktionsrahmen. Diese können bei Verstößen gegen den DSA bis zu sechs Prozent des gesamten Jahresumsatzes ausmachen. Bei Verstößen gegen den DMA können Bußgelder sogar in einer Höhe von bis zu zehn Prozent des gesamten Jahresumsatzes verhängt werden. Eine Neuheit im Rahmen des Unionsrechts ist auch die künftige Möglichkeit der erzwungenen Zerschlagung von Gatekeeper-Konzernen bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des DMA.

Um die bevorstehende Rechtsunsicherheit durch die vagen Bestimmungen des DSA und DMA zu verstärken, befindet sich das Kommunikationsplattformen-Gesetz in der Zielgerade des österreichischen Gesetzgebungsprozesses. Dieses Gesetz beinhaltet ähnliche Bestimmungen, findet aber schon dann Anwendung auf Plattformen, wenn die österreichischen Nutzer 100.000 überschreiten und der in Österreich erzielte Umsatz mind. 500.000 EUR beträgt. Abzuwarten bleibt, wie genau sich die österreichischen Regelungen zu den europäischen verhalten werden.

Ein Inkrafttreten des DSA und DMA ist jedenfalls nicht vor 2022 möglich, kann sich aber auch bis 2024 hinauszögern. Eine Planung organisatorischer Maßnahmen betroffener Unternehmen ist jedoch schon jetzt unentbehrlich.

*Mag. Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor-Wessing.


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