Europäische Kommission vs. Google

Die Europäische Kommission hat Google eine Mitteilung von Beschwerdepunkten übermittelt, in der sie dem Unternehmen vorwirft, dass es seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) missbräuchlich ausnutzt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. [...]

Nach vorläufiger Auffassung der Kommission verstößt dieses Verhalten gegen EU-Kartellrecht, da es den Wettbewerb behindert und Verbrauchern schadet. Mit Marktanteilen von mehr als 90 Prozent in den meisten EWR-Ländern habe Google im gesamten EWR eine beherrschende Stellung bei der Bereitstellung allgemeiner Online-Suchdienste inne, so die Kommission.

Darüber hinaus hat die Kommission förmlich eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems Android eingeleitet. Bei der Untersuchung soll die Frage im Mittelpunkt stehen, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für intelligente Mobilgeräte wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat. Google könnten wegen seiner Preisvergleichsdienst-Praktiken theoretisch ein hohes Bußgeld von über sechs Mrd. Euro sowie Auflagen für sein Geschäftsmodell in Europa drohen. Denn in einem EU-Wettbewerbsverfahren kann das Bußgeld bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen – und im letzten Jahr hatte Google 66 Milliarden Dollar Umsatz. Viel schwerer könnte es das Unternehmen aber treffen, wenn es tatsächlich seine Geschäftspraktiken oder seinen Umgang mit Android ändern müsste. Google hat in einem Blogbeitrag auf die Vorwürfe reagiert und ist nicht mit der Sichtweise der EU-Kommission einverstanden. (rnf)


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