Seit zehn Monaten kann man es absolvieren, es wird aber noch sehr wenig genutzt: Denn auch beim Besuch einer Abendschule kann man, wenn die Voraussetzungen stimmen, ein Fachkräftestipendium von derzeit 816 Euro pro Monat bekommen. [...]
„Bei technischen Ausbildungen scheint das neue Fachkräftestipendium noch zu wenig bekannt zu sein, vor allem in der Abendschule“, meint Karl Reischer, Direktor des TGM, der größten HTL Wiens.
Die Förderung besteht seit letztem Sommer und unterstützt Ausbildungen in Berufen, in denen es an Fachkräften mangelt, und hier ist die IKT-Branche vorne dabei. Allerdings entfielen bisher die meisten Fachkräftestipendien – mehr als zwei Drittel – bisher auf die Sparten Gesundheit und Pflege und auf den Sozialbereich. Bei den technischen Richtungen gab es bisher nur wenige Anträge.
FACHKRÄFTESTIPENDIUM ZUR HÖHERQUALIFIKATION
„Dass man ein solches Stipendium auch für Ausbildungen in der Abendschule bekommen kann, spricht sich erst langsam herum“, beobachtet Reischer. „Aber wer seinen Werkmeister in Betriebstechnik machen will oder ein Abendkolleg in Elektronik besucht, hat genauso eine Chance auf diese Förderung und sollte sie auch nutzen.“ Die Abendschule bietet dabei, wie Reischer angesprochen hat, den Werkmeisterlehrgang für Betriebstechnik, wofür ein abgeschlossener, einschlägiger Lehrberuf erforderlich ist. Die Ausbildung in der Elektronik an der Abendschule des TGM vermittelt das Thema Elektronik genauso wie die darauf aufsetzende Technische Informatik oder die Biomedizinische Technik. Die Ausbildung zum Wirtschaftsingenieur wiederum dauert zwar acht Semester im Abendunterricht, bietet aber die Möglichkeit, in die Leitung bzw. in das mittlere Führungsmanagement aufzusteigen.
Das Fachkräftestipendium wird vom AMS vergeben und soll die Existenz während der Ausbildung sichern. Es richtet sich an Erwachsene mit Berufserfahrung, die sich höher qualifizieren oder beruflich eine neue Richtung einschlagen wollen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass man bereits vier Jahre lang beschäftigt war. Während der Ausbildung muss die Berufstätigkeit ruhen, sei es durch Karenz oder Arbeitslosigkeit. Eine geringfügige Beschäftigung ist jedoch möglich, auch beim bisherigen Arbeitgeber. Selbstständige können ein Fachkräftestipendium beantragen, wenn sie ihren Gewerbeschein ruhend stellen.
Das Förderprogramm ist bis Ende 2014 befristet. Ob das neue Stipendium auch in den nächsten Jahren fortgesetzt wird, muss die Regierung im Sommer entscheiden. Wer allerdings noch heuer ein Fachkräftestipendium zugesprochen bekommt, erhält es bis zu drei Jahre lang. (pi/mi)
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