Der EuGH hat den Befürwortern der Festplattenabgabe im Rahmen der jüngsten Entscheidung den Wind aus den Segeln genommen. [...]
Die vieldiskutierte Festplattenabgabe ist für Conrad-Österreich-Chef Thomas Schöfmann ein »Luftschloss, das nun endlich geplatzt ist«. Für den Manager, der auch Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht ist, kommt die nun getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
nur zurecht.
Laut Schöfmann gilt nunmehr: Wer für seinen Content bezahlt hat, darf für diesen nicht nochmals zur Kasse gebeten werden. So gäbe es fast keine Kopien mehr, für die eine Abgabe überhaupt verlangt werden dürfe. Die Festplattenabgabe war von Kunstschaffenden und Rechteinhabern mit dem Hinweis auf die »Gratiskultur« im Internet und den Schaden durch illegale Downloads von Musik und Filmen gefordert worden. »Das sind Themenverfehlungen und das haben wir jetzt amtlich. Für eine Festplattenabgabe fehlt schlicht die Rechtfertigung «, so Schöfmann. Die obersten Richter der Europäischen Union in Luxemburg sahen das in ihrem aktuellen Urteil ähnlich wie Schöfmann und entschieden im Fall Nokia gegen Copydan (C-463/12), dass Kopien, für die bereits eine Lizenz erworben wurde, also für die bereits gezahlt wurde, wie zum Beispiel bei iTunes, keine nochmalige Vergütung als Privatkopie zulässig ist. Dieser Grundsatz gilt immer dann, wenn nach nationalem Recht wirksam eine entsprechende Lizenz eingeräumt werden kann – dies ist in Österreich nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit der Fall.
Für den Endverbraucher bedeutet das Urteil, dass der Großteil der legal erworbenen Inhalte auch in Österreich von der Vergütung ausgeschlossen ist. Nachdem auch illegale Kopien 2014 vom EuGH von einer Vergütung als Privatkopien ausgeschlossen wurden, schrumpft der Anwendungsbereich der Privatkopie somit erneut drastisch zusammen.
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