Es gibt kaum etwas, das in den letzten Jahren so erschöpfend, kontroversiell und mit soviel Engagement behandelt wurde wie das Thema „Festplattenabgabe“. Zum Hintergrund: Jeder österreichische Konsument hat das Recht, urheberrechtlich geschützte Inhalte für den [...]
Es gibt kaum etwas, das in den letzten Jahren so erschöpfend, kontroversiell und mit soviel Engagement behandelt wurde wie das Thema „Festplattenabgabe“.
Zum Hintergrund: Jeder österreichische Konsument hat das Recht, urheberrechtlich geschützte Inhalte für den privaten Gebrauch zu vervielfältigen (Recht auf legale private Kopie). Um im Gegenzug die hinter den Werken stehenden Künstler abzugelten, hebt die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eine Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien ein. Die ursprünglich „Leerkassettenabgabe“ [sic] genannte Abgabe schlagen die Einzelhändler in der Regel auf ihre Spannen von Trägermaterial (z.B. CD Rohlinge) und Geräte (Drucker, Scanner etc.) auf und geben sie so an die Kunden weiter.
Das Justizministerium ist mittlerweile zur Erkenntnis gekommen, dass die Leerkassettenvergütung nicht mehr zeitgemäss ist und plant eine Gesetzesnovelle, in der sie zur „Speichermedienvergütung“ erweitert werden soll und somit künftig auch Festplatten und Handys einschliesst.
Auf der Befürworterseite dieser Vergütung steht die Initiative „Kunst hat Recht“, der sich vorallem Künstler anschlossen, auf der anderen Seite die „Plattform für modernes Urheberrecht„, die sich dezidiert gegen eine „Handy und Computersteuer“ ausspricht. Dieser Plattform gehören u.a. namhafte Unternehmen wie DiTech, Geizhals.at, Hewlett-Packard und Nokia an.
Wenn man den Autoren eines Artikels der Zeitung DerStandard („Zulässige Privatkopie ist totes Recht“, 12.2.2013) Glauben schenken darf, ist die Diskussion über Pro und Kontra Festplattenabgabe eine Diskussion über totes Recht! Da sich mittlerweile kaum noch zulässige private Kopien auf Festplatten befinden, erweist sich das Recht auf digitale Privatkopien schlichtweg als obsolet.
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