Gastkommentar: Belastungen für Händler & Kunden

Schon seit Jahren machen wir uns gegen eine Einführung der Festplattenabgabe stark und setzen uns für das Recht unserer Mitglieder und das ihrer Kunden ein. Nun ist dieses Thema wieder einmal in aller Munde: Kulturministerin Claudia Schmied sprach sich kürzlich für eine gesetzlich verpflichtende Urheberrechtsabgabe aus, was wir als Anschlag auf die Geldbörsen sowohl österreichischer Unternehmer als auch Konsumenten entschieden ablehnen und nicht nachvollziehen können! [...]

Ein Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen, Mehrkosten von bis zu 30 Mio. Euro pro Jahr für den Konsumenten – die Stimmung ist auf allen Seiten angeheizt. Im Oktober organisierten die Kunstschaffenden und Urheber eine Demonstration und die Initiative „Kunst hat Recht“ verteidigt den Standpunkt der Festplattenabgaben-Befürworter. Aber auch die Wirtschaftstreibenden sind nicht untätig: Mitte Oktober gründeten 18 namhafte Technologieunternehmen und Unternehmen aus dem Elektro- und Computerhandel die „Plattform für ein modernes Urheberrecht“. Damit sollen bestehende Initiativen gebündelt und ein Dialogforum für eine umfassende Modernisierung des Urheberrechts geboten werden. Das Ziel ist es, eine richtige, haltbare und tragfähige Lösung für alle Beteiligten, Kreative, Konsumenten, Handel und Industrie zu finden.

Die Diskussion über die Festplattenabgabe ist nicht neu: Nachdem der OGH in jahrelangen Verfahren bereits 2005 und 2009 in unserem Sinne und damit gegen eine Abgabe entschieden hat, wurde eine über drei Jahre dauernde Rechtsunsicherheit beseitigt. Trotz allem startete die Austro Mechana im Jahr 2010 einen neuerlichen Anlauf – der „Festplattenprozess“, bei dem HP stellvertretend für die heimischen PC-Einzelhändler und Webshops die Klagsführung sowie die technischen Erläuterungen vor Gericht übernahm, wurde Anfang des Jahres in zweiter Instanz gewonnen. In allen Verfahren, die es bisher zur Festplattenabgabe gegeben hat, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klar gegen die überzogenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften entschieden – im aktuellen Anlassfall zur Festplattenabgabe rechnen wir nun damit, dass das OGH-Urteil im Frühjahr 2013 beschlossen wird. Bis dahin werden wir uns auch weiterhin vehement gegen eine Einführung der Festplattenabgabe einsetzen – denn es darf nicht angehen, dass diese Rechtsstreitigkeit zu Lasten unserer Händler ausgetragen wird.

* Georg Schennet ist Obmann Computer & Bürosysteme der Wirtschaftskammer Wien.


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