Gastkommentar: Blockchain-Technologie: Was steckt dahinter?

Auch wenn die Kryptowährung Bitcoin seit Jahren für Schlagzeilen sorgt, hat die dahinter versteckte Technologie – die Blockchain – noch nicht den Weg ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gefunden. Ziel der Blockchain-Technologie ist es, Daten in [...]

Auch wenn die Kryptowährung Bitcoin seit Jahren für Schlagzeilen sorgt, hat die dahinter versteckte Technologie – die Blockchain – noch nicht den Weg ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gefunden. Ziel der Blockchain-Technologie ist es, Daten in einem dezentralen Netzwerk miteinander zu verknüpfen, um zu gewährleisten, dass sämtliche Anwender einen erleichterten und gleichzeitig transparenten Zugriff auf diese Daten erhalten. In der Praxis wird Blockchain bereits in vielen Industrien verwendet. Von der Produktion bis zum Verkauf eines Autos etwa kommen Firmen mit dem Produkt in Berührung. Durch die Blockchain-Technologie werden alle Informationen und Daten des betroffenen Produkts sämtlichen involvierten Unternehmen zu Verfügung gestellt. Die Vorteile sind eindeutig: Ein transparenter, schneller, sicherer und weltweiter Datenzugriff. Doch rein rechtlich betrachtet stellt diese Technologie Gesetzgeber und Anwender vor enorme Herausforderungen. 
Kern der Blockchain-Technologie soll das transparente Rückverfolgen von Handlungen bilden. Der Identitätsnachweis erfolgt in diesem Fall über die eigene IP-Adresse, die jedoch bei diesem Prozess anonymisiert und verschlüsselt wird. Entschlüsseln kann nur, wer den entsprechenden kryptographischen Schlüssel besitzt. Es handelt sich daher um pseudonymisierte Daten, wodurch deren Verwendung zulässig wird. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen hierzu gibt die EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie (NIS), die durch das Cyber-Sicherheitsgesetz in Österreich – ebenso wie die DSGVO – ab Mai 2018 in Kraft treten soll. 
Die Blockchain-Technologie könnte künftig etwa auch zur schnelleren Finanzierung verwendet werden. So sollen z.B. manuelle Prozesse bei Schuldscheindarlehen im Zusammenhang mit der Erstellung von Darlehensverträgen durch automatisierte Prozesse ersetzt werden. Das könnte durch sog. „Smart Contracts“ durchgeführt werden, die als digitales Protokoll dienen, das alle Willensentscheidungen aufzeichnet und anschließend codiert auf eine Blockchain übertragen wird. Verträge müssen dazu jedoch auch weiterhin den zivilrechtlichen Regeln folgen. Smart Contracts können sowohl unter Verwendung menschlichen Eingreifens abgeschlossen werden, oder gänzlich ohne diese auskommen. Die Anwendung von Blockchains ist unabhängig ihrer Vorteile, wie der erhöhten Sicherheit, Geschwindigkeit und Transparenz, jedenfalls in jeder konkreten Anwendung rechtlich zu prüfen.
Andreas Schütz, Taylor Wessing


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