Die EU-DSGVO hat auch wesentliche Auswirkungen auf das Cloud-Computing. [...]
In der EU-DSGVO wird die Nutzung von Cloud-Lösungen als Auftragsverarbeitung geregelt und die Rollenverteilung klar definiert: Der Cloud-Nutzer ist der Auftraggeber, der Cloud-Anbieter Auftragsverarbeiter. Zwar sind beide Seiten verpflichtet, den Anforderungen der EU-DSGVO nachzukommen, letztendlich ist jedoch der Cloud-Nutzer selbst für die Einhaltung des EU-Datenschutzrechtes verantwortlich. Gemäß Artikel 28 Absatz 1 der DSGVO wird der User dazu verpflichtet, nur solche Cloud-Anbieter zu beauftragen, »die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet«.
Eine Umfrage der Wirtschaftskammer Wien unter 240 Wiener Unternehmen vergangenen Herbst ergab jedoch, dass 67 Prozent der Befragten gar nicht wissen, wo ihr Dienstleister die Daten speichert. Ein Umstand, der in Bezug auf die EU-DSGVO sehr heikel werden kann. Da nun letztendlich der Cloud-Nutzer für die Einhaltung des EU-Datenschutzrechtes verantwortlich ist, sollten Unternehmen bei der Wahl des Anbieters auf vertrauenswürdige Zertifikate sowie auf den Standort der Datenspeicherung genau achten.
Zwar nimmt die EU-DSGVO auch Cloud-Anbieter außerhalb Europas in die Pflicht, da mit der neuen Verordnung das Marktortprinzip eingeführt wird, jedoch sind diese in Bezug auf mögliche staatliche Eingriffe und Rechtssicherheit dennoch mit einer Reihe von Risiken behaftet. Daher sollte idealerweise ein Anbieter innerhalb der EU bevorzugt werden, um diese Risiken zu vermeiden.
Zur Erleichterung der Suche und Auswahl eines Anbieters und zugleich zur Unterstützung heimischer Anbieter hat die Wirtschaftskammer Wien im vergangenen Jahr die Austrian-Cloud-Initiative ins Leben gerufen. Damit können sich Cloud-Dienstleister, die ihre Server und somit die Daten ihrer Kunden in Österreich haben, entsprechend zertifizieren lassen. Darüber hinaus sind auch weitere Zertifizierungen geplant, welche unter anderem über Sicherheitsaspekte, rechtliche Konformität und technische Infrastruktur Auskunft geben.
*Martin Puaschitz ist Obmann der Wiener WKO-Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT)
Be the first to comment