Gastkommentar: Datenübermittlung an Drittstaaten

Der Schutz privater Daten steht derzeit im Brennpunkt des öffentlichen Interesses. Die Reformierung des europarechtlichen Rahmens schreitet voran. [...]

Ende Oktober stimmte der Innenausschluss des Europäischen Parlaments mit überwältigender Mehrheit für eine umfassende Neufassung der europäischen Datenschutzbestimmungen.

Ziel der Reform ist unter anderem die Schaffung eines einheitlichen europaweiten Regelwerkes, das die derzeit geltenden unterschiedlichen nationalen Normen ersetzen soll. Unternehmer sollen nur mehr der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates unterstellt sein. Gleichzeitig sollen für Unternehmen, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, die gleichen Bedingungen gelten.

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Nicht-EU-Staaten soll laut Ausschuss nur unter Einhaltungen der europarechtlichen und nationalstaatlichen Bestimmungen erfolgen können. Der Europäischen Kommission soll die Rolle zukommen, festzulegen, welche Nicht-EU-Staaten angemessenen Schutz gewährleisten. In jene Staaten sollen Daten ohne spezielle Zustimmung übermittelt werden können.

Wenn im Zielstaat kein derartiger Schutz besteht, können andere geeignete Garantien eine Datenübertragung rechtfertigen. Ebenso soll übermittelt werden können, wenn sowohl der für die Verarbeitung Verantwortliche als auch der Empfänger Träger eines EU-Datenschutzsiegels sind. Von der Aufsichtsbehörde für gültig befundene Standardschutzklauseln sollen darüber hinaus ausreichend sein. Schließlich sollen vertragliche Vereinbarungen als Garantie zum Schutz personenbezogener Daten dienen können. Solche vertragliche Vereinbarungen sollen aber die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erfordern. Ein Unternehmen, das von einem Gericht oder einer Behörde eines Nicht-EU-Staates aufgefordert wird, soll Daten offenlegen oder weitergeben, die europäische Aufsichtsbehörde unverzüglich informieren und nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde Daten offenlegen oder weitergeben. Bei Nichtbefolgung sollen Strafdrohungen von bis zu 100 Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes drohen.

Es bleibt nun abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Rat und Europäischen Parlament führen werden.

* Andreas Schütz ist Partner bei TaylorWessing e|n|w|c Rechtsanwälte Wien.


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