Was von den Autorenvertretern unzulässig verkürzt als "Festplattenabgabe" gefordert wird, erhitzt weiterhin die Gemüter. [...]
In Wahrheit fordern die Verwertungsgesellschaften eine Speichermedienabgabe, also Abgaben auf alle Produkte, in denen Speichermedien enthalten sind. Kein Wunder also, dass die „Plattform für eine modernes Urheberrecht“ auf die Barrikaden steigt. Autorenabgaben sind in Europa völlig unterschiedlich geregelt. Eine Speichermedienabgabe würde die Konsumenten in neuen Dimensionen zur Kasse bitten und durch Wettbewerbsverzerrung die ohnedies angespannte Situation der Firmen weiter belasten. Die Plattform fordert ein Umdenken sowohl der Verwertungsgesellschaften als auch der Politik, andere Wege zu finden, um die Autoren für die legalen Kopien ihrer Werke zu entschädigen.
Zur Festplatte läuft ein Prozess seit über drei Jahren. Zuerst die Leiter hinauf bis zum Europäischen Gerichtshof, jetzt zurück an den Start in der ersten Instanz. Die Forderung der Verwertungsgesellschaften besteht weiterhin zur Zahlung von etwa 20 Euro je Festplatte. Totale Rechtsunsicherheit und drohende Rückwirkung von Zahlungspflicht belasten den Markt. Der eine oder andere Händler hebt vorsorglich die Abgabe ein und wartet, ob sie wirklich fällig sein wird. Daraus konstruiert die Autorengesellschaft die Behauptung, „die Firmen“ verschafften sich ein „Körberlgeld“. In Wahrheit bilden manche Rückstellungen als vorsichtige Kaufleute, andere hoffen auf den Gewinn des Prozesses, weil sie sich Rückstellungen bei den knappen Margen nicht leisten können. Käme es rückwirkend zur Zahlungspflicht über mehr als drei Jahre, würden so manche in die Insolvenz getrieben.
Der Aktionismus der Autorenvertreter im letzten Jahr gipfelte im Abladen einer LKW-Ladung Elektronikschrott vor der Wirtschaftkammer. Wenn sich die Plattform nun zur Wehr setzt und ihrerseits zu Gegenmaßnahmen aufruft, rufen die Autorenvertreter nach Auseinandersetzungskultur. Quod erat demonstrandum?
* Georg Schennet ist Obmann Computer & Bürosysteme der WKW.
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