Die DSGVO schafft damit eine erhöhte Transparenz - auch im Zusammenhang mit Tonaufnahmen-Speicherungen durch die Verwendung von digitalen Sprachsteuerungen wie Siri oder Alexa. [...]
Digitale Sprachsteuerungen sind mittlerweile aus vielen Haushalten nicht mehr wegzudenken. Der Vorteil der Sprachassistenz liegt auf der Hand: Durchschnittlich tippen wir etwa 40 Wörter pro Minute, wohingegen wir in derselben Zeit um die 150 sprechen. Siri und Co. sind von ihrer Technologie in manchen Bereichen mittlerweile mit realen Assistenten zu vergleichen. Sie bringen im Laufe der Zeit immer mehr Informationen über ihre Benutzer in Erfahrung. Dabei stellt sich die Frage, was mit den personenbezogenen Daten passiert?
Mikrofone der Sprachassistenten reagieren auf Aktivierungsworte wie etwa „Hey Siri“, um mit der Sprachaufnahme zu beginnen. Danach erteilte Befehle des Nutzers werden an die Server der Anbieter übermittelt und für die Beantwortung der gestellten Fragen verarbeitet.
Diese hochmodernen digitalen Sprachsteuerungen können aus der Stimmlage des Nutzers zudem wesentliche Informationen herausfiltern. Je nachdem, ob der Nutzer der Sprachassistenz auf der Tonaufnahme entschlossen, zittrig oder nachdenklich klingt, kann ein Nutzerprofil erstellt werden, welches die Bedürfnisse des Nutzers am ehesten widerspiegelt.
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. 05. 2018 sind Unternehmen verpflichtet, Kunden unter anderem mitzuteilen, ob, welche und vor allem auch, wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden. Durch die DSGVO haben Betroffene die Möglichkeit, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten vorzugehen, etwa durch einen Antrag auf Auskunft oder Berichtigung der gespeicherten persönlichen Daten, durch Antrag auf Löschung der gespeicherten oder verwendeten Daten (Recht auf Vergessenwerden) oder durch Beschwerden bei der Datenschutzbehörde.
Die DSGVO schafft damit eine erhöhte Transparenz – auch im Zusammenhang mit Tonaufnahmen-Speicherungen durch die Verwendung von digitalen Sprachsteuerungen. Im Falle einer unerwünschten Verarbeitung von persönlichen Daten ist es empfehlenswert, eine ausführliche Datenschutzberatung durch einen Experten in Anspruch zu nehmen.
* Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor Wessing.
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