Zur Förderung des grenzüberschreitenden Online-Handels hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem in der Praxis vorkommende Barrieren beim Online-Kauf abgebaut werden sollen. [...]
Die wesentlichen Bestandteile dieses Maßnahmenpakets sind die Verhinderung von Diskriminierung und insbesondere des ungerechtfertigten Geoblockings, die Senkung von Zustellkosten bei grenzüberschreitender Lieferung sowie die Stärkung des Rechtsschutzes.
Diskriminierung erfolgt beispielsweise dadurch, dass je nach Bestellland unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen vorliegen. Sofern diese nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt sind (unterschiedlich hohe Mehrwertsteuern führen zu unterschiedlich hohen Preisen), sollen diese Formen der Ungleichbehandlung eliminiert werden. Nicht eingeführt wird eine Verpflichtung der Online-Händler, in ganz Europa zuzustellen.
Um zu verhindern, dass Kunden einen Kauf wegen der hohen Lieferkosten unterlassen, sollen die Preise der Paketdienste durch Veröffentlichung der Tariflisten transparenter gemacht werden und so zu einer Reduzierung führen.
Letztendlich ist es Ziel der Kommission, die Verbraucherrechte zu stärken und den nationalen Behörden mehr Möglichkeiten zu geben, gegen betrügerische Online-Angebote vorzugehen. Sie können etwa anordnen, entsprechende Websites zu löschen oder über die Registrierstellen für Domainnamen und Banken die Identität des jeweiligen Händlers auszuforschen.
Andreas Schütz |Taylor Wessing Wien
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